Bereits im November 2014 haben wir darüber hier berichtet: “Vorkassenbetrug: Wohnungsbetrügern auf den Zahn gefühlt”.
Nun berichtet auch Verbraucherzentrale Sachsen dazu, dass Betrüger auf Online-Anzeigenportalen unterwegs sind.
Screenshot: mimikama | https://www.mimikama.org/allgemein/vorkassenbetrug-wohnungsbetrgern-auf-den-zahn-gefhlt/
Bei der Verbraucherzentrale Sachsen haben sich in den vergangenen Wochen mehrere Nutzer gemeldet, die auf der Suche nach einer Wohnung oder dem Verkauf des eigenen Autos im Netz auf betrügerische Angebote gestoßen sind.
Oftmals sind es lukrative Wohnungsangebote mit Preisen, die weit entfernt vom Ortsüblichen sind, die das Interesse der Nutzer wecken und zur Wohnungsbesichtigung einladen.
Meist geben die Anbieter vor, im Ausland zu leben, weshalb sie den Schlüssel für eine Besichtigung nur gegen eine vorab vom Interessenten zu leistende Kaution schicken können. Der Bargeld-Transfer läuft oft über Western Union, ein für solche Transaktionen spezialisierter Anbieter. Ist das Geld auf diesem Wege erstmal übergeben, tritt meist Funkstille ein und der unbekannte Wohnungsanbieter meldet sich nie wieder.
„Nutzer von Immobilienportalen sollten spätestens dann auf der Hut sein, wenn jemand von ihnen Zahlungen verlangt, obwohl es längst noch nicht zum Abschluss eines Mietvertrages gekommen ist und der Zahlungsempfänger ein gänzlich Unbekannter ist“, rät Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen.
Gerade dann, wenn man keinen persönlichen, namentlichen Ansprechpartner hat, sind Zweifel an der Seriosität des Angebots angebracht. Aber auch dubiose Geschichten in einer Anzeige, etwa zu den Lebensumständen des Vermieters oder ein holperndes Deutsch darin sollten die Alarmglocken schrillen lassen und potenzielle Mieter insbesondere von der Preisgabe persönlicher Daten wie der Telefonnummer oder der Wohnadresse abhalten. Empfehlenswert ist hier die Verwendung einer anonymen Mail-Adresse, um die Ernsthaftigkeit des Angebots zu testen.
Aufmerksam sollte man nicht nur beim Eingehen auf eine Anzeige sein, sondern auch dann, wenn man selbst Anbieter ist.
So wandte sich ein Nutzer an die Verbraucherzentrale Sachsen, der seinen PKW auf dem Portal mobile.de zum Verkauf angeboten und für etwaige Anfragen seine Handy-Nummer angegeben hatte. Nach kurzer Zeit erhielt er ein Kaufangebot in einer SMS, in der er um Rückruf auf eine 0137er Rufnummer gebeten wurde. „Das könnte ein teures Telefonat werden, denn diese Nummer zählt zu den so genannten Massenverkehrsdiensten und sorgt für hohe Posten auf der Mobilfunkrechnung“, weiß Henschler und rät: „Vor Rückrufen sollte man sich die genannte Nummer genau ansehen und zu Beginn des Anrufs auf etwaige Preisansagen hören“.
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