Arbeitgeber prüfen Facebook–ein alter Hut?

Autor: Kathrin Helmreich

Eine Umfrage in den USA zeigt auf, dass immer mehr Chefs soziale Netzwerke nach verräterischen Kommentaren eigentlich krankgemeldeter Mitarbeiter durchkämmen und auch erstaunlich oft fündig werden


 

Wie auf der Website der Frankfurter Allgemeinen berichtet, prüfen immer mehr Chefs nach, ob krankgemeldete Arbeitnehmer auch wirklich krank sind, oder nur so tun als ob.

Das internationale Karrierenetzwerk “Careerbuilder” hat eine Umfrage unter Chefs und Arbeitnehmer durchgeführt und dabei an die 2.500 Personalchefs- und manager, sowie rund 3.100 Beschäftigte in den USA befragt.

Mehr als ein Drittel der befragten Chefs haben schon einmal über Social-Media-Analysen einen Mitarbeiter dabei erwischt, wie er Kommentare gepostet hatte, die eindeutig zeigten, dass der Krankgemeldete eigentlich kerngesund war.

Knappe 55% wurden danach zu einer Unterredung einbestellt, 27% hatten weniger Glück und wurden entlassen, nachdem sie entlarvt wurden.

Doch die Studie kam durch die Befragung der Arbeitnehmer, zu dem Ergebnis, dass die Anzahl der Beschäftigten, die eine Krankmeldung als Vorwand für eine Abwesenheit nutzten, obwohl sie nicht krank waren, durchaus gesunken ist.

Der häufigste Grund für eine solche Lüge lag hierbei bei der Tatsache, dass die Arbeitnehmer schlicht keine Lust hatten, an dem Tag zur Arbeit zu gehen.

Aber wie sieht das Ganze in unseren Breitengraden aus? Darf mein Chef mich in Deutschland oder Österreich über Facebook einfach ausspionieren?

In Deutschland darf man laut Professor Volker Rieble, Experte für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität in München, Krankmeldungen insofern überprüfen, als wenn sie für die Lohnabrechnung relevant sind. Hierbei dürfen auch auch nur Krankheitszeiten, nicht aber die Art der Krankheit gespeichert werden.

Ebenfalls verboten ist das Führen von Krankenakten der Mitarbeiter. Wenn jemand mehr als sechs Wochen im Jahr gefehlt hat, muss sichergestellt werden, dass die Krankheit nicht durch die Arbeit entstanden ist.

Wenn im Chef jedoch ein begründeter Verdacht auf schwere Pflichtverletzung aufkeimt, dass der Mitarbeiter “krankfeiert” oder anderweitig einem Job nachgeht, den er nicht in der Personalabteilung gemeldet hat, darf er sogar einen Privatdetektiven ansetzen.

„Stellt sich dann tatsächlich heraus, dass der Arbeitnehmer ,schwänzt’, kann das nicht nur eine Kündigung nach sich ziehen, sondern auch massive Kosten. Der betroffene Arbeitnehmer muss dann zum Beispiel auch für das Engagement des Privatdetektivs aufkommen – und das sind dann schon mal schnell 10 000 Euro.“ ,

so Rieble zur HNA.

Mitarbeiter sind dazu verpflichtet, Arbeitsunfähigkeit unverzüglich zu melden und durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. Die Erkrankung darf natürlich nicht vorgetäuscht werden. Der Arbeitsgeber hat aber kein Recht, den genauen Grund der Arbeitsunfähigkeit zu erfahren – weder vom Arzt noch vom Angestellten.

Sofern es der Genesung eines kranken Arbeitnehmer zuträglich ist, darf dieser aber auch an der frischen Luft einen Spaziergang machen oder mal in die Sauna gehen. Sollte er dabei Kollegen treffen, macht er sich noch lange nicht strafbar.

Was  ist absolut tabu?

Womit sich der Arbeitnehmer strafbar macht, wäre zum Beispiel das Herunterladen von (kinder-) pornografischen Inhalten oder das Empfangen von Mails, die solche Dateien enthalten. Auch rechtsradikale oder fremdenfeindliche Inhalte schaden.

Ein gesunder Umgang mit Facebook und Co. kann auch dem Jobverhältnis gut tun. Man sollte sich zweimal überlegen, ob man ein Foto vom wilden Saufgelage wirklich ins Internet stellen möchte.

Die Sendung “Volle Kanne” hat sich schon mehrmals mit dem Thema “Was darf mein Chef und was nicht” auseinandergesetzt und dazu auch einen Rechtsanwalt geladen:

Quelle: Frankfurter Allgemeine, Hessische/Niedersächsische Allgemeine, Spiegel Online

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