Bekommt ein Asylant pro Monat 1004,50 EUR steuerfrei? Zumindest soll dies ein Bescheid vom Landkreis Rostock belegen, über den wir bereits schon einmal sehr ausführlich berichtet haben und der im Moment wieder in neuer Form auf Facebook die Runden macht.

Hinweis: Bei dem Bescheid handelt es sich um einen tatsächlich existierenden Fall. Es handelt sich nicht um eine Fotomontage oder sonstige Manipulation. Aber es wird bei der Darstellung offenkundig bewusst außer Acht gelassen, dass es sich nicht um eine Entscheidung für einen einzelnen Leistungsberechtigten handelt, sondern um eine solche für eine vierköpfige Bedarfsgemeinschaft.

Asylant bekommt 1004,50 € steuerfrei im Monat vom Staat!

Hier steht:

Asylant bekommt 1004,50 € steuerfrei im Monat vom Staat!
Was bekommt eine deutsche Rentnerin im Monat vom Staat?
Was bekommt ein deutscher Obdachloser im Monat vom Staat?
Wie viele Deutschen haben im Monat 1004,50€ steuerfrei trotz harter Arbeit ????
Wer das auch ungerecht findet, dann bitte TEILEN !!!

Was kann man auf dem Bescheid erkennen?

In erster Linie handelt es sich hierbei um ein Foto eines Bescheides, welcher gemäß des eigenen Inhaltes vom Sozialamt des Kreises Rostock ausgestellt wurde.


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Der Bescheid geht zurück auf den 20. Oktober 2015 und kündigt die Bewilligung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz an. Hier wird nun eine Summe für den Zeitraum 01.11.2015 – 30.11.2015 von 1004,50 € genannt.

Kernpunkt 1004,50 €. Wir haben das Sozialamt des Landkreises Rostock angeschrieben

Am 16. November 2015 hat der Nutzer „Mvgida“ auf der Social Media Plattform Facebook aus bisher unbekannter Quelle eine Entscheidung des Sozialamtes des Landkreises Rostock über einen Antrag auf Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz veröffentlicht.

Hierzu gibt der Landkreis Rostock folgende klarstellende Hinweise:

1. Die Veröffentlichung erfolgte ohne Wissen der Verwaltung des Landkreises Rostock und ist ausschließlich eine Angelegenheit des veröffentlichenden Nutzers.

2. Bei der Entscheidung handelt es sich um einen tatsächlich existierenden Fall. Es handelt sich nicht um eine Fotomontage oder sonstige Manipulation.

3. Es wird bei der Darstellung offenkundig bewusst außer Acht gelassen, dass es sich nicht um eine Entscheidung für einen einzelnen Leistungsberechtigten handelt, sondern um eine solche für eine vierköpfige Bedarfsgemeinschaft.

Nähere Informationen zu den einzelnen Leistungsansprüchen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz lassen sich den Internetseiten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge entnehmen:

Siehe: Asylbewerberleistungen

In eigener Sache: Die Verwaltung des Landkreises Rostock hat in dieser Angelegenheit eine Vielzahl von Anfragen erreicht. Für die darin enthaltenen Hinweise, Anregungen und Fragen bedanken wir uns ausdrücklich.

Leider ist es uns nicht möglich jede einzelne Anfrage zu beantworten. Diese Pressemitteilung ist daher als Antwort auf alle Anfragen in dem genannten Kontext gedacht. Für weitere Fragen steht Ihnen die Pressestelle des Landkreises Rostock gern zur Verfügung

Einen ausführlichen Bericht zu diesem Thema findet man hier vor.

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