Aufwachen, Du Schlafschaf !EINSELF

Autor: Andre Wolf

Damit es auch wirklich jeder real vor sich hat und sich die Botschaft nicht nur durch “dieses Internet” überträgt, gibt es immer wieder die Idee, Geldscheine mit Botschaften zu verzieren.

Da kann man dann tolle Botschaften in Großschreibung verfassen, welche von Mensch zu Mensch, von Kasse zu Kasse wandern. Viele Menschen haben aber Angst: behält ein Geldschein den Wert, wenn man ihn beschriftet? Darf man Geldscheine überhaupt beschriften? Wie lange hält überhaupt so eine mühevoll erstellte Botschaft?

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Was ist erlaubt?

Für viele Menschen mag die Antwort jetzt überraschend sein: ja, das ist erlaubt! Es ist (in Deutschland) grundsätzlich nicht verboten, Geldscheine zu beschriften. Denn in Deutschland gelten Banknoten als Eigentum des Besitzers, sprich: die Scheine, welche sich legal in meinem Portemonnaie befinden, gehören auch mir. Jeder einzelne darf seinen eigenen Geldschein nach Lust und Laune bemalen, Sicherheitsmerkmale dürfen dabei jedoch nicht beschädigt werden.

Also hat auch unser mahnender Kritzler so weit nicht illegal gehandelt. Doch man sollte es sich stark überlegen, ob man nun selbst anfängt, nach Belieben Banknoten zu bekritzeln und zu beschriften.

Ist das auch zu 100% problemfrei?

Nein, das ist es eben nicht. Denn es kann sich durchaus ein finanzieller Schaden für den Besitzer des Geldscheines ergeben, unter gewissen Umständen kann man sich sogar strafbar machen. Zunächst sollte man wissen: beschriftete oder beschädigte Banknoten werden recht zügig aussortiert, sobald sie in die Hände einer Bank gelangen. Daher haben Mitteilungen und Informationen auf Geldscheinen keine wirklich lange Lebensdauer.

Und nun ein großes ABER: die Zentralbanken ersetzen keine mutwillig beschrifteten Banknoten. Wer sich also einen Stempel anfertigen lässt und damit massenweise Geldscheine bestempelt, handelt auf jeden Fall mutwillig. Also kann die Beschriftung des des Geldscheines diese durchaus wertlos machen. Die Sparkasse antwortet zum Beispiel auf einen Leserbrief:

Auch in Deutschland ist das Bemalen von Geldscheinen offiziell nicht verboten. Denn rechtlich gesehen gehören die Geldscheine weder der Europäischen Zentralbank noch der Bundesbank – sondern den Bürgern. Doch beim Bezahlen kann es Schwierigkeiten geben. Denn angemaltes Geld gilt als beschädigt und niemand ist verpflichtet, es anzunehmen. Normalerweise kann man beschädigte Scheine bei der Bundesbank umtauschen. Dies ist jedoch nicht bei einer offensichtlich vorsätzlichen Beschädigung der Fall.

(Quelle: Sparkasse)

Schwarzer Peter

Noch problematischer wird es, wenn man dann mit diesen Geldscheinen bezahlen möchte. Mit dem Hintergrundwissen, dass ein solcher Schein am Ende seinen Wert verloren hat, darf nun jeder (!), egal ob Privatperson oder der Handel, die Annahme von beschrifteten Banknoten verweigern. Wer also als in seinem Wechselgeld an der Kasse einen solchen Schein direkt entdeckt, sollte am Besten diesen “Schwarzen Peter” nicht annehmen.

Strafbar

Unter gewissen Umständen kann das beschriften von Geldscheinen sogar strafbar sein: um Beschriften zu dürfen, muss man auch der Eigentümer sein. Man darf also nicht fremde Geldscheine bemalen oder bestempeln, da man nicht der Eigentümer ist. in diesem Falle wäre das eine Sachbeschädigung. Vergleichbar: mein eigenes Auto darf ich bemalen und bekleben, wie ich will. Ein fremdes Auto wiederum nicht. Bei Banknoten verhält sich das auch so.

Ebenfalls Vorsicht: “mal eben” eine Telefonnummer von Fremden auf einer Banknote notieren kann gegebenenfalls den Datenschutz verletzen.

Daher empfiehlt es sich, Geldscheine immer so zu belassen, wie sie sind.Wer einen beschrifteten Geldschein in die Hand bekommt, hat jedes Recht, diesen abzulehnen und einen unveränderten Geldschein stattdessen zu bekommen. Gleiches gilt im übrigen für Münzen, welche gerne zu Werbezwecken einen Aufkleber verpasst bekommen haben.

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