Dein Auto hat kein Persönlichkeitsrecht, auch das Kennzeichen nicht!
Autor: Andre Wolf
Es hat auch kein Recht am eigenen Bild und Du hast auch kein Urheberrecht daran.
Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass man um Erlaubnis bitten muss, wenn man auf (und von) öffentlichem Grund die Fahrzeuge fremder Menschen fotografiert. Ebenso ist es ein Irrtum, dass man bei diesen Bildern die Kennzeichen unkenntlich machen muss, denn bei der Darstellung von Kfz-Kennzeichen werden in erster Linie KEINE Persönlichkeitsrechte verletzt.
Die (rechtlich) überflüssige Unkenntlichmachung vieler Kennzeichen auf Fotos ist in vielen Köpfen so fest verankert, dass häufig automatisch Fotos mit fremden Kennzeichen bearbeitet werden.
Doch es gilt:
Leitsatz
1. Die Veröffentlichung eines KfZ-Kennzeichens auf einer Webseite verletzt den betreffenden Fahrzeuginhaber nicht in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Dies wäre nur bei Vorliegen weiterer Umstände der Fall , z.B. wenn die Informationen mit einem Aufruf veröffentlicht würden, den PKW zu beschädigen.
2. Es liegt auch keine Datenschutzverletzung vor, da keine automatisierte Verarbeitung iSd. § 1. Abs.2 Nr.3 BDSG gegeben ist.Hinweis: Die Entscheidung bestätigt damit den erstinstanzlichen Beschluss des AG Kassel (Beschl. v. 10.05.2007 – Az.: 1 T 75/07).
Wichtig für dieses Urteil ist der Hinweis, in welchem Kontext das Bild mit dem Kennzeichen veröffentlicht wird. Wenn die Bilder unkommentiert veröffentlicht werden, ist dies problemfrei, eine Veröffentlichung beispielsweise zum Aufruf, das Fahrzeug zu beschädigen, ist nicht legitim. Hierzu sagt das Gericht in seiner Begründung aus:
Ob eine Verletzung des durch die §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB geschützten allgemeinen Persönlichkeitsrechts vorliegt, ist jeweils anhand des zu beurteilenden Einzelfalls festzustellen
Ebenso stellt das Gericht in der Begründung fest, dass es sich bei einem Kraftfahrzeugkennzeichen um keine sogenannte sensible Information handelt, deren Geheimhaltung vor der Öffentlichkeit zum Schutze des Kraftfahrzeughalters generell geboten ist. Sprich: ein Kennzeichen ist für jeden zugänglich und sichtbar. Gleichzeitig ist es im Regelfall auch nicht möglich, den Halter eines Kraftfahrzeuges anhand eines Kennzeichens zu ermitteln, denn dies ist nur der Polizei und den Straßenverkehrsbehörden möglich. Privatpersonen haben keinen Zugriff auf diese Daten.
Das systematische Erfassen von Kennzeichen ist jedoch nicht erlaubt, ebenso sollte man immer den Kontext beachten, in dem man ein Kennzeichen unverpixelt darstellt.
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Was zunächst widersprüchlich klingen mag: ausgerechnet jene Fahrzeuge, die auf öffentlichem Grund parken und von öffentlichem Grund aus ohne Hilfsmittel (Stichwort „Panoramafreiheit”) aufgenommen werden können, müssen nicht unkenntlich gemacht werden. Es besteht gar kein Grund dazu.
Umgekehrt wiederum gilt: wenn man sich auf einer Privatfläche oder auf einer Privatveranstaltung befindet, dann sollte man vorher in Erfahrung bringen, ob dort Fotografierverbote herrschen bzw. die kommerzielle Verwertung an einen bestimmten Fotografen lizensiert wurde.
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