Deutschland-Fahne wurde entfernt.

Autor: Tom Wannenmacher

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Die Augsburger-Allgemeine hat auf Ihrer Facebook-Seite Ihre Leser aufgerufen, dass sich jene melden sollen, denen dies auch passiert ist.

Es geht um die Deutschland-Fahne bzgl. der Fußball-EM 2016, die direkt am Fenster angebracht sind.

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Der Statusbeitrag “LIVE” auf Facebook:

Was können wir dazu sagen?

Das Entfernen von Autofahnen ist strafbar!


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Hier steht: (Auszug)

Liebe Autofahrerin, lieber Autofahrer.

Ich habe Ihre Nationalfahne entfernt. Egal aus welcher Motivation sie diese Fahne angebracht haben, sie produziert in jedem Fall Nationalismus. Diese Fahne steht nicht für Fußball oder irgendein Team sondern für Deutsche Identität.

Hinweis! Wir bewerten diese Aktion nicht, weisen aber darauf hin, dass es sich hierbei um eine Straftat handelt!

Anzudenken wäre in jedem Fall Diebstahl. Jedoch mangelt es hier, je nach Argumentation, an der Zueignungsabsicht (das Wollen der Bereicherung).

Doch das müsste ein Gericht entscheiden. Definitiv ist jedoch, dass eine Sachbeschädigung vorhanden ist (durch das Abbrechen der Fahne und damit das Unbrauchbar machen im Sinne der Funktion diese Fahne am Auto zu klemmen).

Nicht das erste Mal!

Der BILD Blog nahm Berichte der Bild etwas auseinander.

Hier wurde zur EM 2012 darüber berichtet, dass Fahnen geklaut wurden.

Die Lokalpresse (Bochum) berichtete, dass diese Aktion mit dem Zettel bereits 2010 zur WM in Südafrika.

Gefahren durch Autofahnen!

Autofahnen – ein beliebtes Objekt der Sympathiebekundung. Doch ebenso auch ein Objekt, welches gewisse Risiken birgt. Die Polizei warnt schon länger vor den Gefahren, welche Autofahnen bergen können.

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Screenshot: Polizei Niedersachsen

Zwischen theoretischer Warnung und praktischer Anwendung gibt es jedoch auch bei der Polizei kleine Unterschiede und daher wollten wir wissen, wie die Polizei in der Praxis auf Autofahnen reagiert und haben bei der Polizei gefragt: Was rät die Polizei bei Autoflaggen, wie kulant geht man im Ernstfall mit einem Verstoß um und was kann im Ernstfall an Bußgeld drohen?

Die Polizei hat uns gegenüber geantwortet:

Grundsätzlich ist gegen das Anbringen der kleinen Flaggen nichts zu sagen, solange dadurch die Sicht des Fahrers nicht eingeschränkt und die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird (§ 23 StVO). Verantwortlich ist immer der Fahrer.

Nachdem die Fähnchen keine Zulassung haben und lediglich für Geschwindigkeiten im Stadtverkehr ausgelegt sind (Produktbeschreibung genau lesen!), sollten diese bei höheren Geschwindigkeiten (also außerhalb geschlossener Ortschaften, auf jeden Fall auf Autobahnen) abgenommen werden.

Wenn die Fahne während der Fahrt abbricht und einen Schaden verursacht, wird die Haftpflichtversicherung des Halters einspringen; nachdem es sich aber um kein zugelassenes Anbauteil handelt, kann u.U. der Verursacher in Regress genommen werden.

Extra Kontrollen der Polizei bzgl. der „richtigen Beflaggung“ wird es wohl nicht geben; aber spätestens, wenn ein Schaden verursacht wurde, ist auch die Polizei im Spiel.

ZDDK / Mimikama dankt an dieser Stelle für die Antwort!

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