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Aus religiösen Gründen dürfen Personen nicht benachteiligt werden, so das Grundgesetz. Die Praxis sieht anders aus.

Diese Erfahrung „durfte“ anscheinend ein junger Mann machen, der sich um eine Ausbildungsstelle im Straßenbau bewarb – Als einer der Ablehnungsgründe wird im Schreiben begründet, weil er Muslime sei.

In sozialen Medien wird das Absageschreiben nun verbreitet:

In dem Schreiben werden zwei Gründe für die Ablehnung aufgeführt, wobei der Erste noch vernünftig klingt: Die Firma vergibt nur zwei Ausbildungsplätze, bei den sieben Bewerbungen gab es nach deren Angaben besser geeignete Kandidaten.

Die zweite Begründung jedoch klingt nicht sehr weltoffen:

„Desweiteren ist die Mitarbeit in unserem Unternehmen als praktizierender Moslem unerwünscht. Der Islam ist in meinen Augen nicht mit der Verfassung der BRD in Einklang zu bringen. Nach meinen Erfahrungen ist dies eine für mich und meine Umgebung nicht wünschenswerte Gesellschaftsform und ich lehne die Auffassungen des Islam gegenüber Frauen und anders denkenden Menschen als zu tiefst disrimminierend ab.“

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Das Schreiben ist echt

rbb|24 nahm Kontakt mit dem Unternehmen auf, um die Echtheit des Schreibens zu verifizieren. Der Geschäftsführer bestreitet die Aussagen nicht. So sagte er gegenüber dem Sender:

„Ich kann praktizierende Moslems nicht beschäftigen, weil es Unruhe geben würde.“

wobei er die Unruhe nicht näher definierte, nur dass man es ja in jeder Zeitung nachlesen könne.

Zudem sei die Straßenbau-Arbeit körperlich sehr anspruchsvoll, was sich nicht mit dem Ramadan vertragen würde, da Muslime zu dieser Zeit tagsüber nichts essen dürfen, Muslime dann „reihenweise umkippen“.

Auch mit dem Sozialverhalten begründete der Geschäftsführer die Ablehnung:

„Wenn der Deutsche seine Leberwurst isst, setzt sich ein Moslem in einen anderen Raum.[…] Da haben wir uns entschlossen sowas nicht einzustellen.“

Dass die Ablehnung ein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ist, bestreitet der Geschäftsführer jedoch: Die Religion habe nichts mit der Ablehnung zu tun, er wollte in dem Schreiben nur seine persönliche Meinung darlegen.
Auf rechtliche Folgen, die seine Äusserungen nach sich ziehen könnten, freue er sich hingegen.

„Darauf würde ich mich freuen, das bei Gericht entscheiden zu lassen.“

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Fazit

Hat eine Meinung, ob man sie nun gut findet oder nicht, etwas in einem Ablehnungsschreiben verloren? Sind die Bedenken des Geschäftsführers gerechtfertigt?

Natürlich darf jeder eine eigene Meinung haben (ja, es gibt immer noch die Meinungsfreiheit, auch wenn das so mancher nicht glaubt), aber darf diese Meinung offiziell als Ablehnungsgrund in dem Schreiben eines Unternehmens stehen?

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz jedenfalls widerspricht dem Verhalten des Geschäftsführers. Wie das nun ein Gericht sieht, wird sich vielleicht noch zeigen.


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