Betrüger posten im Namen von “Facebook” ein Sexvideo und etliche Nutzer werden Opfer dieser Attacke.
Sei vorsichtig! Aktuell versuchen Betrüger über gefälschte Facebook-Videos an deine Daten zu gelangen. Mimikama informiert über die Masche und schützt dich
📖Wie erkennt man Facebook-Betrug im Alltag? Antworten finden Sie im Leitfaden Facebook-Betrug.
Erneut gibt es eine Phishing-Attacke auf Facebook. Internetbetrüger versuchen mit dieser Methode an die Daten der Nutzer zu gelangen, damit sie deren Facebook-Konten knacken können.
Was passiert hier genau? Ein Freund markiert bis zu 70 seiner Freunde in einem Statusbeitrag. In diesem Falle in einem Video. Für den Freund macht es denn Anschein, als würde sein Freund diesen Beitrag veröffentlicht haben.
Doch dem ist nicht so. Nutzer die solche Statusbeiträge veröffentlichen, wurden selbst OPFER einer Attacke. Entweder hat sich der Nutzer eine Browsererweiterung installiert oder im schlimmsten Falle einen Trojaner eingefangen. Diese wiederum posten nun im Namen des Nutzers abgebildete Statusbeiträge.
Viele Nutzer dürften dem Statusbeitrag trauen, denn dieses wurde zum einen ja von einem “Freund” gepostet und anderen von “Facebook.com” (roter Kreis). Doch dahinter steckt NICHT FACEBOOK sondern Internetbetrüger, die hier das Wort “Facebook.com” in Ihren Fake einfließen haben lassen.
In diesem Falle lautet die Überschrift:
“[18+Video]: Oh mein Gott!”“!! Ein Flugzeug musste notlanden weil diese Frau sich vorallem masturbie” (Na da hatte wieder einmal der Google-Translator seine Finger im Spiel)
Folgt nun ein Nutzer / ein Freund dem Beitrag, dann bekommt dieser KEIN VIDEO zu sehen. Der Nutzer wird auf eine Webseite umgeleitet, die aussieht wie jene von Facebook. Auf dieser wird dem Nutzer vorgemacht, dass er sich abermals zum ANMELDEN hätte, damit die “VIDEO ANWENDUNG” gestartet bzw. bestätigt wird.
ACHTUNG! Angeführte Seite sowie das angebliche Anmeldeformular stammen NICHT von Facebook, sondern von Internetbetrügern. Mit dieser Masche versuchen Betrüger an die E-Mailadresse / Telefonnummer inkl. Passwort des Kontos zu gelangen.
Gibt also ein Nutzer hier unwissentlich seine Daten ein, dann würden diese 1:1 an die Betrüger übermittelt werden.
Der Nutzer selbst hätte dann wahrscheinlich innerhalb kürzester Zeit keinen Zugriff mehr auf sein Facebook-Konto.
Ich wurde Opfer, was kann ich tun?
1. Gehörst du zu jenen Nutzern, die angeführte Statusbeiträge unbeabsichtigte veröffentlicht haben?
Benachrichtige alle deine Freunde darüber und gib bekannt, dass sie solche Beiträge nicht klicken sollen. Gerne kannst du dazu auch unseren Bericht hier teilen.
2. Du gehörst zu jenen Nutzern, die in so einem Statusbeitrag MARKIERT wurden?
Durch die Markierung erscheint des Statusbeitrag automatisch auf deiner Pinnwand. Bitte entferne diesen Statusbeitrag sofort, damit nicht noch andere User in die Falle tappen.
3. Du gehörst zu jenen Nutzern. die geklickt UND die Daten in das Formular eingegeben haben?
Wenn die Möglichkeit besteht und du noch Zugriff auf dein Konto hast, dann ÄNDERE sofort dein Passwort deines Facebook-Kontos.
Thema: MARKIERUNGEN
Was man als Facebook-Nutzer IMMER einstellen sollte, ist folgende Option:
Einstellung > Chronik und Markierungen > Möchtest du Beiträge, in denen dich deine Freunde markieren, prüfen, bevor sie in deiner Chronik erscheinen? = JA
Diese Einstellung bewirkt zwar nicht das man NICHT MEHR MARKIERT werden kann, aber sie bewahrt davor, dass dieses markierte Image in der Chronik aufscheint.
Durch diese Option schützt man seine Freunde. Die Markierung selbst ist dennoch vorhanden.
Hat man diese Option aktiviert, dann findet man diese Überprüfung in seinem Aktivitätenprotokoll vor. Diese nennt sich “Chroniküberprüfung”
Hier kann man noch immer entscheiden, ob man dies in seiner Chronik anzeigen lassen möchte oder nicht.
Tom Wannenmacher ist Gründer und Chefredakteur von Mimikama, Österreichs führender Faktencheck-Organisation. Seit 2011 kämpft er gegen Desinformation und Internetbetrug.
Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum. Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG). Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein. (Mehr zur Arbeitsweise)
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