Mainz – Ein 45-jähriger Mainzer wollte über ein Autoverkaufsportal im Internet ein Auto erwerben. Der Anbieter dieses Autos gab an, in der Schweiz zu wohnen, das Auto jedoch in Lahr in Deutschland angemeldet stehen würde.
Da der Anbieter für den Verkauf extra aus der Schweiz anreisen müsse, verlangte er von dem 45-jährigen Geschädigten als Sicherheit 1.500 Euro, die er vorab über Western Union überweisen solle. Mit der Überweisung solle die Kaufabsicht bestätigt werden.
Bei Gefallen des Autos würde der Anbieter zusammen mit dem Geschädigten auf die Postbank gehen und das Geld abholen. Nachdem der Geschädigte das Geld überwiesen hatte, brach der Kontakt zum Anbieter ab.
Die Polizei rät:
Lassen Sie sich nicht von professionell wirkenden Händlern blenden. Diese sagen nichts über die Existenz der dahinter stehenden Personen oder angebotenen Waren aus. Zahlen Sie niemals per Vorkasse größere Geldsummen, schauen Sie sich immer erst das Fahrzeug an, bevor sie es kaufen.
Hinweise bitte an die Kriminalpolizei Mainz, Telefon: 06131-653633.
Quelle: Polizeipräsidium Mainz
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