Freiburg: Die Polizei warnt vor betrügerischen Mails oder Anrufen mit Gewinnversprechen.

Eine 72-jährige Frau aus dem Markgräflerland wurde seit Anfang Dezember 2016 bis Ende Januar 2017 mehrfach von Betrügern telefonisch kontaktiert, welche der Dame Geld, Auto und Immobiliengewinne in Aussicht gestellt hatten.

Am Telefon gaben sich mehrere Personen als Rechtsanwälte aus, welche höflich und glaubhaft zugesichert hatten, dass die Frau in einer Lotterie einen BMW im Wert von 74.000 Euro gewonnen habe.

Zur Abwicklung des Gewinns, so wurde der 72-Jährigen weisgemacht, müssen zunächst entstandene Kosten auf ein Konto überwiesen werden, um den Gewinn überhaupt aushändigen zu können.

Dabei wurde in Aussicht gestellt, dass der gewonnene BMW auch in Bargeld gewandelt werden könne. Auch Kosten im Zusammenhang für Notar, Überführung, Anwalt und dergleichen werden gerne aufgezählt.

Die 72-jährige überwies schließlich in der Hoffnung alsbald den Gegenwert zurück zu erhalten mehrfach Bargeldbeträge auf ein ausländisches Konto in der Türkei.

Immer wieder wurde die Dame telefonisch kontaktiert und es wurde ihr vorgegaukelt, dass sie durch die Bezahlung der Beträge Im Laufe der Zeit auf einer Gewinnliste nach oben rutsche.

So würde sich der Gewinn von dem genannten BMW in eine Immobilie im Wert von 280.000 Euro wandeln. In einem weiteren Telefonat lobte ein Rechtsanwalt, dass die Immobilie allerdings tatsächlich einen Wert von 900.000 Euro habe.

Aufgrund der bereits getätigten Überweisungen ließen die Betrüger natürlich nicht locker und rochen hier „fette Beute“.

Die Frau, welche aufgrund des seriösen Auftretens der Anrufer immer noch fest davon überzeugt war, dass hier alles mit rechten Dingen zugehen würde, hatte in etwa acht bis zehn Verfügungen den Betrügern rund 56.000 Euro überwiesen.

Erst allmählich kamen der Dame dann erste Zweifel auf und die Frau wandte sich an die Polizei.

Die Betrugsmasche ist nicht neu und die Täter agieren auch Bundesweit.

Die Polizei bittet um Vorsicht und rät dringend davon ab, für angebliche Gewinne in Vorleistung zu gehen. Sollten Sie mit derartigen Gewinnversprechen konfrontiert werden, bezahlen Sie keinesfalls die geforderte Geldsumme.

Wenden Sie sich zunächst an Ihre nächste Polizeidienststelle. Dort wird man Sie gerne beraten.

Quelle: Polizei Freiburg


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