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Betrüger wissen genau, wie sie bestimmte Zielgruppe von ihren Tricks überzeugen können. Das erlebten ein 68-Jähriger und die Mitarbeiterin eines Lebensmittelmarktes am eigenen Leib.

Das Telefon klingelt. Du kennst zwar die Nummer nicht, aber du hebst trotzdem ab, es könnte ja wichtig sein. Am anderen Ende meldet sich eine Stimme: „Herzlichen Glückwunsch! Sie haben 38.000 Euro gewonnen! Um sie zu erhalten, müssen Sie lediglich einige Gutscheinkarten für den Google-Play-Store erwerben!“ Du bist über 60 Jahre alt, denkst an deine Enkelkinder und antwortest: „Oh wie wunderbar! Ich weiß zwar nicht, was diese Karten genau machen, aber wenn sie mir zum Gewinn verhelfen, soll es mir recht sein.“

So oder so ähnlich könnten Gespräche in der Realität tatsächlich ablaufen. Am 3. März 2021 kam es durch einen derartigen Telefonanruf in Neubrandenburg zu einem Betrugsversuch, den eine aufmerksame Mitarbeiterin noch verhindern konnte.

Die Mitarbeiterin einer Lebensmittelhandelskette wurde stutzig, als ein Kunde Gutscheinkarten im Wert von 900 EUR kaufen wollte. Aufgrund der hohen Anzahl der Gutscheinkarten und zeitgleich stattfindenden Telefonaten zwischen dem Geschädigten und einer Frau, die scheinbar auf die Aktivierung der Karten ausgerichtet war, vermutete die Mitarbeiterin einen Betrug. Verkauft hat sie dem Kunden lediglich zwei Gutscheinkarten, so wie es die interne Marktanweisung vorsieht.

Der Kunde verließ das Geschäft anschließend zielgerichtet zu einem nahegelegenen Drogeriefachmarkt. Die aufmerksame Mitarbeiterin handelte umsichtig und informierte neben der Polizei ebenso die Mitarbeiter der Drogerie über ihren Verdacht. Sie lag goldrichtig: Der Mann hatte die Absicht, in der Drogerie weitere Gutscheinkarten zu kaufen.

Gegenüber eingesetzten Beamten des Polizeihauptreviers Neubrandenburg gab der 68-jährige, deutsche Geschädigte an, am Vortag einen Anruf einer Frau Klein erhalten zu haben. Diese teilte ihm mit, dass er in einem Gewinnspiel des Veranstalters Andreas Hoffmann 38.000 EUR gewonnen hätte. Zur Auszahlung dieses Betrages müsse er Google-Play-Karten im Wert von 900 EUR erwerben.

Der finanzielle Schaden für den Geschädigten konnte glücklicherweise abgewendet werden. Die Mitarbeiterin des Lebensmittelmarktes konnte die gekauften Gutscheinkarten zurückbuchen und dem Geschädigten die 200 EUR wieder auszahlen.

Diese Masche ist neu

In einem anderen Fall richtete sich der versuchte Betrug gegen eine Mitarbeiterin eines Neubrandenburger Lebensmittelmarktes. Sie erhielt am 03.03.2021 gegen 17:30 Uhr, während ihrer Tätigkeit im Kassenbereich des Marktes, einen Anruf auf dem dienstlichen Telefon. Ein bislang unbekannter Mann gab sich als Mitarbeiter der Firma „Google-Play“ aus und übermittelte der Geschädigten, dass in Zukunft keine Google-Play-Karten im Wert von 15 EUR bis 500 EUR verkauft werden dürfen. Um diese Karten aus dem Verkauf zu nehmen, sei es erforderlich, eine Sperrung der Karten vorzunehmen.

Hierzu übergab der unbekannte Mann den Hörer an seine „Mitarbeiterin“, eine bislang ebenfalls unbekannte Person. Sie schilderte der Geschädigten die weiteren Schritte. Nun musste die Geschädigte alle Google-Play-Karten an jeder vorhandenen Kasse des Marktes einscannen und den Aktivierungscode am Telefon übermitteln. Nachdem die 55-jährige, deutsche Geschädigte mehrere Gutscheinkarten aktivierte, fiel ihr der Betrug auf. Es ist Schaden in Höhe von 2800 EUR entstanden.

Beamte des Kriminalkommissariates Neubrandenburg führen die Ermittlungen wegen der Betrugsstraftaten. Die Polizei weist weiterhin eindringlich darauf hin, dass es im Falle eines Gewinns in einem Gewinnspiel niemals eine Vorkasse gibt, insbesondere nicht in Form von Gutschein-Codes oder Ähnlichem. Hören Sie in solchen Fällen auf Ihr Bauchgefühl.

Wenn Ihnen etwas komisch vorkommt, scheuen Sie nicht, um Rat zu bitten. Die Betrugsmaschen der Kriminellen ändern sich, aber Ihr Instinkt bleibt. Bleiben Sie in Kontakt mit Ihrer Außenwelt, sprechen Sie z.B. mit Angehörigen oder Freunden und informieren Sie die Polizei.

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Quelle: Polizeiinspektion Neubrandenburg
Artikelbild: Shutterstock / Von dennizn


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