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Die Verbraucherzentrale Berlin warnt vor übereilten Vertragsschlüssen mit Modelagenturen

„In der letzten Zeit häufen sich in unserer Rechtsberatung wieder Fälle, die immer nach einem ähnlichen Muster ablaufen“,

berichtet Petra Hegemann, Juristin bei der Verbraucherzentrale Berlin.

„Eine Verbraucherin wird auf der Straße von einem angeblichen Vertreter einer Modelagentur angesprochen. Der Vertreter macht der Verbraucherin Komplimente und lädt sie zu einem Fotoshooting in sein Studio ein“,

so Hegemann. Die Kosten des Fotoshootings werden dabei nicht erwähnt.

Kurz vor dem Shooting unterschreibt die Verbraucherin einen Vertrag, der für sie mit hohen Kosten verbunden ist. Als Gegenleistung für die – meist jährliche – Gebühr zwischen 200 und 400 Euro erhält die Verbraucherin das Fotoshooting und einen Eintrag auf einer Internetseite, auf der für Models geworben wird.

Zwar haben Verbraucher grundsätzlich ein Widerrufsrecht, wenn Verträge außerhalb von Geschäftsräumen angebahnt oder abgeschlossen werden.

„Voraussetzung ist aber ein enger räumlich-zeitlicher Zusammenhang“,

erklärt Hegemann. Finden Vertragsschluss und Shooting erst einige Tage nach dem Ansprechen auf der Straße statt, ist daher das Widerrufsrecht meist ausgeschlossen.

Ein zweiter Grund, warum die jungen Frauen ihren Vertrag meist nicht widerrufen können: Wer Fotos und Anzeigenschaltung für eine Tätigkeit als Model in Auftrag gibt, kann als Unternehmerin angesehen werden und damit seiner Verbraucherrechte, einschließlich des Widerrufsrechts, verlustig gehen.

Gilt ein angehendes Model als Unternehmerin, hat dies noch einen weiteren Nachteil: Der Vertrag für die Anzeigenschaltung verlängert sich in der Regel im Jahresrhythmus, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird.

Versteckt in den AGB des Unternehmens findet sich häufig eine Klausel, wonach der Vertrag nur schriftlich, nicht per E-Mail gekündigt werden kann. Wer also seine Kündigung per Mail oder ohne eigenhändige Unterschrift per Post schickt, kann die Vertragsverlängerung nicht verhindern. Diese Klausel wäre gegenüber Verbrauchern unwirksam, gegenüber Unternehmern aber nicht.

Die Verbraucherzentrale Berlin rät dringend davon ab, Modelverträge übereilt abzuschließen. Eine seriöse Agentur wird keine Einwände haben, wenn ein Vertrag mit nach Hause genommen, gründlich durchgelesen und erst danach unterschrieben wird.

Sind Sie bereits in die Falle getappt, empfehlen wir, schnellstmöglich einen Termin bei unserer Verbraucherrechtsberatung zu vereinbaren.

Wir prüfen dann, welche Schritte in Ihrem Fall sinnvoll sind und übernehmen falls nötig selbst den Schriftverkehr mit dem Unternehmen.


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