Betrugsversuch bei Trauernden durch Traueranzeiger Ges.m.b.H. und Media Verlag S.L.

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Autor: Tom Wannenmacher

Unsere Partner “Watchlist Internet” warnt vor einem Betrugsversuch bei Trauernden durch Traueranzeiger Ges.m.b.H. und Media Verlag S.L

Die Traueranzeiger Ges.m.b.H. und die Media Verlag S.L. nutzen die emotionale Ausnahmesituation von Hinterbliebenen aus, indem sie von diesen für von ihnen niemals inserierten Traueranzeigen hohe Geldsumme fordern. Es handelt sich um einen Betrugsversuch, die Rechnung ist nicht zu bezahlen.

Wer für Verstorbene Traueranzeigen im Internet oder in Printmedien schaltet, kann kurze Zeit nach Veröffentlichung derselben einen Brief aus Deutschland erhalten. Er soll angeblich von der (österreichischen!) „Traueranzeiger Ges.m.b.H, Gruppe des Media Verlag, Ulzstraße 3, 3500 Krems an der Donau“ stammen.

Hinweis: Diese Art der Betruges ist ein europäisches Phänomen und in anderen Ländern schon länger vorhanden. Nun erreicht dies auch Österreich!

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Das „Firmenlogo“ der in Wahrheit nicht existierenden „Traueranzeiger Ges.m.b.H.“

In dem Schreiben wird Nachfolgendes behauptet:

Traueranzeiger
Trauerregister – Trauerbekanntmachungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

für die in Auftrag gegebene Traueranzeige für XY, stellen wir Ihnen folgende Kosten in Rechnung:

Rechnung Nr.: xxxxxx

Traueranzeige – Kundennummer: xxx-xxx Traueranzeige – Datum – Betrag EUR

Portrait 32,00 EUR
s/w (2c) 276,00 EUR
Farbig (4c) 0,00 EUR
abzüglich Rabatt 15% 46,00 EUR
Netto 308,00 EUR
MwSt 20% 52,00 EUR
Brutto 314,00 EUR

Der Betrag ist innerhalb von 5 Tagen zu entrichten, zahlbar bis spätestens xx.xx.xxxx. Bei verspäteter Zahlung können zusätzliche Kosten entstehen.

Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass unsere Überweisungsformulare auf das neue SEPA-Verfahren angepasst wurden.

Traueranzeiger
Traueranzeiger Ges.m.b.H
Gruppe des Media Verlag
Ulzstraße 3
3500 Krems an der Donau

Unsere Kontaktdaten
Telefon: +43 (02732) 7 25 33
Telefax: +43 (02732) 7 25 14 01
[email protected]

Bankverbindung: Deutsche Bank
IBAN: ES43 0182 0767 1702 01590634
BBVAESMMXXX

Anmerkung: Es ist davon auszugehen, dass es zahlreiche Varianten dieses Schreibens gibt.

Das Problem an der ausgestellten Rechnung ist, dass die „Traueranzeiger Ges.m.b.H“ keinerlei Leistung erbracht hat. Aus diesem Grund handelt es sich bei dem Schreiben um einen betrügerischen Versuch von Kriminellen, sich an Trauernden zu bereichern:

Vorgehensweise

Die Kriminellen entdecken Traueranzeigen im Internet, suchen sich in öffentlichen Verzeichnissen die Anschriften der Familienangehörigen und senden ihnen per Post die vermeintlich begründeten Rechnungen.

Hinweise auf den Betrugsversuch

Eine Analyse des Schreibens bringt zahlreiche Auffälligkeiten zum Vorschein:

  • Das in den Schreiben Behauptete ist falsch und entspricht nicht der Wahrheit.
  • Entgegen der Behauptung gibt es in Österreich keine eingetragene Ges.m.b.H. mit dem Namen „Traueranzeiger“.
  • Obwohl behauptet wird, dass die „Traueranzeiger Ges.m.b.H“ ein österreichisches Unternehmen ist, wird als Kontaktmöglichkeit die E-Mail-Adresse [email protected] genannt. An der Endung „@caramail.com“ zeigt sich, dass ein Konto bei einem französichen E-Mail-Provider eingerichtet wurde. Darüber hinaus soll der Geldbetrag an die Media Verlag S.L. überwiesen werden. Bei einer S.L. handelt es sich um eine spanische „Sociedad de responsabilidad limitada“. Dadurch zeigt sich, dass der behauptete Österreichbezug fehlt.
  • Ein österreichisches Unternehmen wird seine Post nicht aus Deutschland nach Österreich versenden.
  • In der Rechnung wird die „Deutsche Bank“ als kontoführendes Bankinstitut genannt. Diese Behauptung stimmt nicht mit den angegebenen Kontodaten überein: Am IBAN-Code ist zu erkennen, dass das Konto nicht bei einer deutschen Bank liegen kann: Er beginnt mit „ES“. Das steht für Spanien. Würde es sich um ein deutsches Konto handeln, müsste am Anfang des IBAN-Codes „DE“ stehen. Der BIC-Code wiederum bringt ans Licht, dass es sich nicht um ein Konto bei der „Deutsche(n) Bank“ , sondern bei der „BANCO BILBAO VIZCAYA ARGENTARIA S.A.“ handelt.
  • In der Rechnung wird beispielsweise ein Nettobetrag in Höhe von 308,00 EUR genannt. Als Bruttobetrag ergeben sich für das Unternehmen schließlich 314,00 EUR. Die Differenz der beiden Summe macht jedoch nicht die 20 Prozent-MwSt aus. Bei einer seriösen Rechnungslegung darf ein Fehler dieser Art nicht passieren.

Die Watchlist Internet empfiehlt:

Nachdem es sich bei den Schreiben der „Traueranzeiger Ges.m.b.H.“ um einen dreisten Betrugsversuch bei Trauernden handelt, wird empfohlen, keine Reaktion auf die ausgestellt Rechnung zu zeigen. Am besten ist es, bei der Polizei Strafanzeige zu erstatten. (Lesen Sie dazu: Wie mache ich eine Anzeige?)

Sollten Sie bereits Geld an die Kriminellen überwiesen haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrer Bank auf, schildern dieser den Sachverhalt und ersuchen um einen Abbruch der Überweisung.

Quelle: Watchlist Internet

Über die Watchlist Internet:

Die Watchlist Internet ist eine unabhängige Informationsplattform zu Internet-Betrug und betrugsähnlichen Online-Fallen aus Österreich. Sie informiert über aktuelle Betrugsfälle im Internet, gibt Tipps zur Prävention und erklärt, wie gängige Betrugsmaschen im Internet funktionieren. Opfer von Internet-Betrug erhalten darüber hinaus konkrete Anleitungen bzw. Kontaktinfos für weitere Schritte.

Verweise:

Web: https://www.watchlist-internet.at/
Facebook: https://www.facebook.com/watchlistAT

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