Bewährungsstrafe für Kindesmissbrauch – Ein Urteil, genauer erklärt

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Autor: Ralf Nowotny

„Falls noch jemand der Meinung ist das hier was falsch läuft, darf den Artikel gerne teilen!“, so lautet ein Status auf Facebook, der seit September 2014 die Runde macht und schon über 300.000x geteilt wurde.

Eine Bewährungsstrafe für Kindesmissbrauch ist sicherlich ein Aufreger, doch wie begründet sich das augenscheinlich milde Urteil?

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In der Zeitungsmeldung heißt es:

20-jähriger erhält Bewährungsstrafe

Gera. Das Landgericht Gera hat gestern einen 20-jährigen wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in 103 Fällen und sexuellen Missbrauchs von Kindern in 62 Fällen zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren verurteilt. Der Angeklagte hatte in der gestrigen Hauptverhandlung die Taten, die im Landkreis Greiz begangen wurden, gestanden und damit den beiden Opfern eine Aussage vor Gericht erspart, wie das Landgericht mitteilte. Seine Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, mit der Auflage, 240 Stunden gemeinnützige Arbeit abzuleisten. Jeglicher Umgang mit Kindern ist ihm untersagt.

Bei Kindesmissbrauchs schlagen die emotionalen Wellen besonders hoch, dementsprechend gepfeffert sind auch die Kommentare:

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Wo kommt der Artikel her?

Das fragen wir uns auch. Fest steht nur, dass der Artikel in einer Zeitung stand und sogar noch älter ist, als angenommen: Bereits im Oktober 2013 wurde der Artikel von einem anderen User veröffentlicht und ca. 70.000x geteilt. Gefaked ist er jedoch nicht.

Warum so ein mildes Urteil?

Aus dem kurzen Artikel sind unmöglich die Umstände, welche zu dem milden Urteil führten, herauszulesen. Das störte wohl auch den Juristen Heinrich Schmitz, der auf der Webseite „The European“ davon berichtet, wie er bei der Mediensprecherin des Landgerichts Gera, Frau Richterin am Landgericht Andrea Höfs, einfach mal nachfragte, wie es dazu kam.


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Warum Jugendstrafe für einen 20-Jährigen?

Laut Höfs war der Angeklagte zum Zeitpunkt der Taten zwischen 17 und 20 Jahren alt. Somit muss er zwingend nach Jugendstrafrecht verurteilt werden, da er zu Beginn der Taten noch keine 18, und somit noch Jugendlicher war.

Trotzdem… er war doch die längste Zeit während den Taten volljährig?

Höfs sagte dazu, dass der Angeklagte „erhebliche Entwicklungs- und Reifedefizite aufwies (psychiatrische Behandlungen im Kindesalter wegen Verhaltensauffälligkeiten; erhebliche Schwierigkeiten in der Schule). Somit muss er gemäß §105 JGG im Alter von 18-20 Jahren nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden, da durch die Reifeverzögerung sein Charakter eher einem Jugendlichen als einem Erwachsenen gleicht.

Wer waren die Opfer und was genau hat der Täter gemacht?

Aufgrund des Schutzes der Beteiligten durfte Höfs verständlicherweise dazu keine näheren Angaben machen, sagte dazu aber aus, dass die Tatopfer zwei minderjährige Jungen gewesen seien, zu denen der Täter anfangs ein freundschaftliches Verhältnis gehabt hätte. Bei den Tathandlungen selber handelte es sich nicht um Vergewaltigungen im klassischen Sinne.
Somit ist auszuschließen, dass es sich um Taten handelte, welche mit Gewaltanwendung stattfanden.

Aber der macht doch sowas bestimmt wieder… oder?

Die psychiatrischen Gutachter kamen zu dem Ergebnis, dass der Angeklagte „intellektuell minderbegabt“ sei, aber voll schuldfähig. Eine krankhafte seelische Störung läge bei ihm nicht vor. Somit ist er zwar nicht unbedingt die hellste Kerze im Leuchter, aber auch kein krankhafter Pädophiler, bei dem man Wiederholungstaten befürchten müsse.

Weitere Argumente für das milde Urteil

Das Gericht sah es zu Gunsten des Angeklagten, dass er bis zu jenem Zeitpunkt straffrei lebte und die Taten nicht abstritt. Durch sein volles Geständnis ersparte er den Kindern auch eine Aussage vor Gericht.

Gerade bei Jugendstrafen muss sehr genau zwischen Strafe und Erziehung abgewägt werden, um einer heranwachsenden Person auch nicht die Zukunft komplett zu verbauen.

Jaa jaa, schützt ihr nur den Täter! Und was ist mit den Opfern?

Auch an die wurde gedacht. Der körperliche und seelische Schaden, der durch sexuellen Missbrauch bei den Opfern entsteht, spielt eine maßgebliche Rolle bei der Urteilsfindung. Dazu sagte Höfs, dass die Kinder keine erheblichen psychischen oder körperlichen Verletzungen erlitten haben. Die Taten waren also zwar sexueller Natur, führten aber nicht zu erheblichen, möglicherweisen lebenslangen Traumata.

Fazit:

Es ist durchaus verständlich, dass solche Taten Empörung hervorrufen. Wenn dann die Taten und das Urteil nur nüchtern in einem kleinen Artikel zu lesen sind, möchte sich der Mob am liebsten Fackel und Mistgabel schnappen, um Lynchjustiz zu üben.

Glücklicherweise leben wir nicht im Mittelalter, sondern in einem Rechtstaat. Viele Urteile sind oftmals für den durchschnittlichen Zeitungsleser nicht nachvollziehbar, Aufreger sind da vorprogrammiert. Wenn man sich aber genauer mit einem Urteil befasst, kann man auch nachvollziehen, warum es so ausfiel, wie es ausfiel. Warum einem Täter nicht gleich „der Schwanz abgeschnitten wird“, sondern warum er Bewährung bekommt.

Gerichte arbeiten im Allgemeinen sehr sorgfältig, wenn es um Strafbemessungen, insbesondere bei Jugendlichen angeht. Insofern muss man dem Gericht, welches auch noch zusätzliche Sachverständige und Psychologen hinzuzieht, einfach mal Glauben schenken. Die haben nun mal mehr Erfahrung mit solchen Fällen als Otto Normalverbraucher, der keine Hintergrundinformationen zu einem Fall hat.

Man darf sich über Urteile mokieren. Das ist richtig und sogar wichtig. Dann sollte man sich aber auch die Mühe machen, sämtliche Fakten zu erfahren, um ein Urteil besser verstehen zu können.

Ansonsten ist man nur der User mit Fackel und Mistgabel.

Autor: Ralf, mimikama.org

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