Immer wieder kursieren E-Mails vermeintlicher Polizeibehörden, in denen arglosen Bürgerinnen und Bürgern angeblich begangene Straftaten vorgeworfen werden. Gegen die Zahlung eines Geldbetrages etwa könne die/der Adressierte eine weitere Strafverfolgung abwenden oder seine Stellungnahme zu dem Vorwurf an eine genannte E-Mail-Adresse richten. Nicht selten sind vermeintliche Beweise als Datei der E-Mail beigefügt.
Bereits im Dezember 2021, wir haben HIER berichtet, waren E-Mails von unbekannten Verfassern, die sich als BKA-Präsident Holger Münch ausgaben, im Umlauf. Aktuell kursieren E-Mails mit dem Fake-Absender „Generalsekretär des Bundeskriminalamtes“. Den E-Mails ist ein Dokument beigefügt, das eine angebliche Vorladung enthält, verbunden mit der Bitte, das BKA „so schnell wie möglich“ zu kontaktieren.

Wir stellen klar: Bei diesen E-Mails handelt es sich um Fake-E-Mails, die nicht vom Bundeskriminalamt stammen.
In keinem Fall würden wir Bürgerinnen und Bürger auf diesem Wege kontaktieren. Deshalb appellieren wir: Kommen Sie dieser Aufforderung nicht nach. Hier handelt es sich vermutlich um den Versuch, Ihre Daten für die Begehung weiterer Straftaten auszuspähen. Öffnen Sie auf keinen Fall das E-Mail anhängige PDF-Dokument. Dieses könnte Schadsoftware enthalten und so Ihr Endgerät infizieren, um sodann weitere Straftaten zu begehen.
Schützen Sie sich, indem Sie die E-Mail-Adresse auf Glaubwürdigkeit des Absenders prüfen.
Das BKA versendet nie E-Mails von Konten privater E-Mailanbieter. Außerdem sollten Sie nie auf E-Mails von unbekannten Absendern reagieren. Öffnen Sie keine Dateien unbekannter Herkunft oder Links in E-Mails von Ihnen unbekannten Absendern. Und seien Sie grundsätzlich wachsam im Umgang mit persönlichen Daten. Sollten Sie Opfer einer Straftat werden, erstatten Sie Anzeige bei der zuständigen Polizei.
Quelle: BKA
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