Wenn man diese Meldung liest, könnte man Angst bekommen: wer in Zukunft Freunden erlaubt, bei einem Besuch die Smartphones laden zu dürfen, würde automatisch zum Stromlieferant werden.
Darauf würden Bußgelder bis zu 50.000 € verhängt sein, wenn man nicht als Stromanbieter registriert sei. So lautet es in einer Pressemitteilung des Haus & Grund Verlag – Dortmund. Hier liest man:
Wer einen Freund bei sich zuhause ein Handy aufladen lässt, muss künftig mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro rechnen. So will es eine vom Bundeswirtschaftsministerium erlassene Verordnung mit dem Titel Marktstammdatenregisterverordnung, auf die der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hinweist.
Diese Pressemitteilung hat bereits für Verängstigung gesorgt, doch der dargestellte Sachverhalt stimmt so nicht. Man wird schlichtweg nicht zum Stromlieferant, nur weil man Freunden/Bekannten/Besuchern gestattet, das Smartphone aufzuladen.
(Screenshot: Haus&Grund Verlag)
Im Leitfaden zur Eigenversorgung der Bundesnetzagentur steht auf Seite 24 recht unmissverständlich:
Dass auch weitere Personen, wie z.B. Gäste, Putzhilfen und Handwerker, zwischenzeitlich und in geringfügigem Umfang auf vorhandene oder mitgebrachte Verbrauchsgeräte in der Wohnung zugreifen können, steht der Anerkennung des Gesamtverbrauchs als ihrem Letztverbrauch nicht entgegen.
Das bedeutet also, wenn diese Personengruppen zwischenzeitlich und in geringfügigem Umfang (also zu Besuch) das Smartphone laden wollen, ändert sich nichts daran, dass man als Gastgeber der Letztverbraucher bleibt.
Bundesnetzagentur dementiert heftig!
Unter dem entsprechenden Tweet des Verlags auf Twitter ist die Bundesnetzagentur nun recht aktiv unterwegs, um die Falschmeldung zu dementieren.
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