Bundespolizei: Selbst ausgefüllte Blanko-Atteste befreien nicht von der Maskenpflicht

Autor: Tom Wannenmacher

Bundespolizei: Selbst ausgefüllte Blanko-Atteste befreien nicht von der Maskenpflicht
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Mund-/Nasenschutz-Pflicht in Zügen und Bahnhöfen – Bundespolizei warnt vor Blanko-Attesten!

In der letzten Zeit ereigneten sich u. a. im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion Münster Fälle von Verstößen gegen die Tragepflicht eines Mund-/ Nasenschutzes in Bahnhöfen und öffentlichen Verkehrsmitteln.

Nach Belehrung durch die Polizeibeamten wurde dann von den Betroffenen ein Online-Attest, das sie von der Trageverpflichtung befreien soll, vorgelegt.

Ermittlungen ergaben, dass die Betroffenen das Blanko-Attest aus dem Internet heruntergeladen hatten. Ein Arzt bot auf seiner Homepage dieses Attest ohne vorherige Untersuchung zum Online-Download mit dem Hinweis an, man müsse nur Namen und Adresse eintragen.

Blanko-Attest aus dem Internet
Blanko-Attest aus dem Internet

Die Bundespolizei warnt vor dem Herunterladen dieser Atteste und weist darauf hin, dass man sich beim Vorzeigen eines solchen wegen des Gebrauchs unrichtiger Gesundheitszeugnisse strafbar macht und zudem gegen die Coronaschutzverordnung verstößt, da kein Mund-/Nasenschutz getragen wurde.

Quelle: Bundespolizei
Artikelbild: Shutterstock / Von Peeradontax

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