Cannabis-Indoor-Plantage entdeckt (ZDDK24)

Professionelle Cannabis-Indoor-Plantage in Bremen entdeckt. Mimikama klärt über die Gefahren von Drogen und deren Auswirkungen auf die Gesellschaft auf

Mimikama braucht Verstärkung – hilf uns, eine weitere Person ins Team zu holen

Bremen-Walle: In Utbremen wurde am vergangenen Dienstagabend eine Indoor-Plantage mit 427 Cannabispflanzen entdeckt, nachdem ein Anwohner einen vermeintlichen Wasserrohrbruch gemeldet hatte.

Die professionell aufgebaute Plantage befand sich im Keller eines Wohn- und Geschäftsgebäudes.

Am Dienstagabend wurde eine Streife der Polizei zu einem Einsatz in Utbremen gerufen, da ein Anwohner eine Überschwemmung gemeldet hatte.

Beim Eintreffen der Einsatzkräfte stand das Wasser im Keller bereits einige Zentimeter hoch. Laut Aussage des Anrufers gehört der Kellerraum zu einem in dem Gebäude ansässigen Geschäft.

Um zu sehen, wo das Wasser herkommt, war es nötig, dass die Feuerwehr einige Türen aufbrechen musste.

Hinter einer der Türen offenbarte sich den Einsatzkräften dann eine professionell aufgebaute Cannabis-Indoor-Plantage mit 427 Pflanzen in unterschiedlichen Wachstumsphasen.

plantage
Quelle: presseportal.de – Plantage

Ein Wassertank in dem Raum war übergelaufen und hatte so die Überschwemmung verursacht.

Die Ursache war ein nicht zugedrehter Wasserhahn. Im Anschluss hatten die Polizisten noch eine Wohnung im Erdgeschoss durchsuchen können und stellten dabei diverses weiteres Equipment sicher.

Die weiteren Ermittlungen dauern an.

Die Polizei warnt:

Die aus den Pflanzen gewonnenen Drogen Haschisch und Marihuana sind als sehr gefährlich einzustufen, da sie am häufigsten unterschätzt werden.

Dies gilt insbesondere für die Bereiche der psychischen Abhängigkeit und der problematischen Abbauzeit des Rauschwirkstoffes THC.

Hinzu kommt, dass sich aufgrund von Züchtungen in Indoor-Plantagen der THC-Gehalt seit den 60er-Jahren um das 10-fache erhöht hat.

Quelle: Polizei Bremen


Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein.
(Mehr zur Arbeitsweise)