Die Behauptung
Corinna Milborn sei nach einem „ZiB 2“-Auftritt über ein geheimes Krypto-Trading-Tool verhaftet worden. Die Aufzeichnung sei auf gerichtliche Anordnung gelöscht worden.
Aufgestellt von: Unbekannte Betreiber einer nachgebauten oe24-Seite; dokumentiert durch zwei vorliegende Screenshots und APA-Faktencheck.
Falsch
Falsch. Die Festnahme- und Löschungsgeschichte ist Teil eines gefälschten Nachrichtenartikels, der für ein Trading-Angebot wirbt. APA dokumentierte Weiterleitungen zur Abfrage persönlicher Daten.
Der vermeintliche oe24-Bericht verwendet eine erfundene Geschichte über Corinna Milborn, um für eine Geldanlage zu werben. APA-Faktencheck hat die Seite untersucht und als Fälschung eingeordnet: Links führten zu einem Formular für persönliche Daten, ein Impressum war nicht aufrufbar. Unsere vorliegenden Screenshots zeigen, wie die angebliche Nachricht in ein Gewinnversprechen übergeht.
Behauptet wird, Milborn habe in der „ZiB 2“ eine geheime Handelsplattform öffentlich gemacht und sei danach festgenommen worden. Die Aufzeichnung sei gerichtlich entfernt worden. Dafür liefert die Seite keinen belastbaren Nachweis. Die angebliche Festnahme und die Löschung gehören zur erfundenen Werbegeschichte, die APA am 21. Oktober 2026 dokumentiert hat.
Was die Screenshots tatsächlich zeigen
Auf dem ersten Screenshot sind das oe24-Logo und die nachgebaute Navigation einer Nachrichtenseite zu sehen. Darunter stehen eine dramatische Überschrift über eine Abführung in Handschellen und ein Bild mit einem Plakat für Milborns Freilassung. Diese Gestaltung belegt keine Festnahme. Sie ist Teil der falschen Meldung. In der eingeblendeten Datumszeile steht der 20. Oktober 2026; das ist eine Angabe auf der fraglichen Seite und kein unabhängig bestätigtes Veröffentlichungsdatum.
Der zweite Screenshot zeigt, worauf die Geschichte hinausläuft. Ein angeblicher Nutzer schildert, wie aus einer Einzahlung von 275 Euro binnen eines Monats ein fünfstelliger Betrag geworden sei. Dazu kommen familiäre Wünsche und ein angeblicher Kontoauszug mit Banklogo. Die Schilderung nennt unter anderem den Wörthersee und ein Raiffeisen-Konto. Solche Details stellen Nähe zum österreichischen Alltag her. Ein Banklogo in einem Screenshot bestätigt jedoch weder eine Überweisung noch eine erfolgreiche Geldanlage.
Einen eigenen KI-Test haben wir an dem dargestellten Mann oder dem Kontoauszug nicht durchgeführt. Aus diesen Screenshots lässt sich die genaue Herstellung der Bilder nicht bestimmen.
APA dokumentierte zudem wechselnde Namen des beworbenen Angebots bei verschiedenen Abrufen. Der im Screenshot sichtbare Produktname ist deshalb kein zuverlässiges Merkmal, um die Masche künftig wiederzuerkennen. Die von APA untersuchte Archivfassung und die verlinkte Originalseite konnten wir bei unserem eigenen Abruf nicht vollständig laden. Unsere unmittelbare Bildprüfung bezieht sich auf die beiden hier gezeigten Screenshots; die Prüfung der Weiterleitungen stammt von APA.
Wie kommt man auf solche Seiten?
Ein möglicher Auslöser ist ein Klick auf eine Werbeanzeige. Solche Köder können in sozialen Netzwerken auftauchen oder über Werbeflächen auf bekannten Webseiten ausgespielt werden. Armin Wolf beschreibt in seiner eigenen Warnung, dass gefälschte Anlagewerbung auch in einem seriös wirkenden Umfeld erscheinen kann: Anzeigenplätze werden häufig automatisiert über Werbesysteme vergeben. Die Einblendung auf einer vertrauten Seite ist daher keine Empfehlung durch deren Redaktion.
Das Schweizer Bundesamt für Cybersicherheit nennt außerdem E-Mails und soziale Medien als Verbreitungswege gefälschter Anlageartikel. Auch ein weitergeleiteter Link kann Menschen auf eine solche Seite führen. Welcher Weg im konkreten Milborn-Fall zu den vorliegenden Screenshots geführt hat, lässt sich daraus nicht ablesen. Der bloße Aufruf einer solchen Seite belegt auch keinen Schadsoftwarebefall des Geräts.
Der erfundene Skandal liefert den Anlass zum Klicken. Die Geschichte von der angeblich gelöschten Sendung erklärt dann innerhalb der Fälschung, warum die behauptete Enthüllung sonst nicht zu finden sei. Zusammen mit der angeblichen Erfolgsgeschichte soll das eine Registrierung plausibel machen. Wer dort seine Telefonnummer einträgt, ermöglicht anschließend den direkten Kontakt durch vermeintliche Anlageberater.
Mimikama hat diese Masche bereits mehrfach beschrieben
Wir haben etwa im Juli 2026 über einen gefälschten Tagesschau-Artikel mit Dieter Nuhr berichtet. Am 7. September erklärten wir den Weg vom erfundenen TV-Eklat zum angeblichen Investmentberater. Dort dokumentierten wir auch die Schilderung eines Betroffenen, der nach einer Registrierung Anrufe und eine Zahlungsaufforderung erhielt.
Die Milborn-Geschichte verwendet dieses bekannte Prinzip mit österreichischen Personen und Alltagsbezügen. Daraus lässt sich weder eine neue Betrugsmethode ableiten noch beweisen, dass dieselben Verantwortlichen wie bei früheren Fällen dahinterstehen. Insbesondere ist eine Verbindung zu den im Frühjahr 2026 durchsuchten Callcentern in Albanien für diese Seite nicht nachgewiesen.
Wer auf den Artikel gestoßen ist, sollte die angebliche Nachricht unabhängig beim genannten Medium suchen und die tatsächliche Internetadresse prüfen. Keine Kontaktdaten eingeben und nichts einzahlen. Wurden bereits Daten übermittelt, ist bei nachfolgenden Anrufen besondere Vorsicht angebracht. Wer Geld überwiesen hat, sollte rasch seine Bank kontaktieren und den Vorgang bei der Polizei anzeigen. Zahlungsbelege und Nachrichten dafür aufbewahren.
Quellen
Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein.
(Mehr zur Arbeitsweise) Welche Quellen wir verwenden und was für uns kein Beleg ist, steht auf unserer Quellenseite.
