Geld fürs Liken: Warum kleine Auszahlungen zur Betrugsmasche gehören

Erst kommt Geld, dann sollst du selbst einzahlen: Wie betrügerische Klickjobs Vertrauen schaffen und Menschen zu immer weiteren Zahlungen bringen.

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Das Wichtigste in Kürze

Worum geht es?
Bei betrügerischen Klickjobs werden einfache Onlineaufgaben als Nebenverdienst angeboten. Kleine echte Auszahlungen können dabei Vertrauen schaffen.

Was haben wir herausgefunden?
Polizei und FTC beschreiben den anschließenden Wechsel: Für weitere Aufgaben oder eine Auszahlung sollen Betroffene eigenes Geld einzahlen. Angezeigte Verdienste können erfunden sein.

Wo liegt die Gefahr?
Wer auf die versprochene Auszahlung vertraut und nachzahlt, kann hohe Summen verlieren. Die erste Überweisung ist kein Beleg für ein seriöses Jobangebot.

Ein paar Beiträge liken und dafür Geld bekommen: Solche Angebote lassen einen Nebenverdienst ohne besondere Vorkenntnisse erwarten. Bei betrügerischen Klickjobs dienen die einfachen Aufgaben dazu, Menschen an ein System zu gewöhnen, das später Geld von ihnen verlangt. Die Masche wird „Task Scam“ genannt – Betrug mit angeblichen Arbeitsaufgaben.

Warum am Anfang tatsächlich Geld kommt

Wer die erste Überweisung erhalten hat, hat einen scheinbar überzeugenden Beleg: Es funktioniert ja. Genau dieses Vertrauen beschreibt die deutsche Polizeiprävention als Teil der Masche. Die kleinen Auszahlungen sollen das Angebot glaubwürdig machen. Sie sagen jedoch nichts darüber aus, ob spätere Zusagen eingehalten werden.

Wie teuer das werden kann, zeigt ein Polizeibericht aus Kärnten vom 3. November 2026: Eine 35-Jährige aus dem Bezirk Wolfsberg erhielt zunächst Kleinstbeträge fürs Liken von Produkten und Webseiten. Später übertrug sie mehrere zehntausend Euro in Kryptowährung an vorgegebene digitale Geldbörsen. Dafür war ihr eine sechsstellige Auszahlung versprochen worden. Diese blieb aus; die Frau erstattete Anzeige.

Der Nebenjob kippt zur Zahlungsforderung

Bei der von der FTC beschriebenen Variante bearbeiten Betroffene Aufgaben über eine App oder Onlineplattform. Dort steigt mit jedem Klick der angezeigte Verdienst. Dieses Guthaben ist vorgetäuscht. Um weitere Aufgaben freizuschalten oder die angeblichen Einnahmen abzuheben, sollen die Nutzerinnen und Nutzer eigenes Geld einzahlen, häufig in Kryptowährung.

Das Landeskriminalamt Niedersachsen beschreibt auch Angebote für angeblich lukrativere VIP-Programme. Aus dem Auftrag, ein Video zu liken, wird so die Aufforderung, Geld zu „investieren“. Bei verwandten Jobbetrugsvarianten werden zusätzliche Auszahlungsgebühren oder Strafzahlungen für angebliche Fehler verlangt. Die Begründungen wechseln, die Geldforderung bleibt.

Warum man trotzdem noch einmal zahlen soll

Wer bereits Zeit und Geld eingesetzt hat, möchte beides ungern verloren geben. Die nächste Einzahlung wird als Voraussetzung dafür dargestellt, an das vermeintlich schon verdiente Guthaben zu kommen. Damit erscheint ein weiterer Geldtransfer als Möglichkeit, das bisher Eingezahlte zurückzubekommen. Die Anzeige auf der Plattform verstärkt diesen Eindruck, obwohl sie keinen verfügbaren Geldbetrag belegt.

Die erste echte Auszahlung und das spätere Bildschirmguthaben müssen deshalb getrennt beurteilt werden. Eine kleine Überweisung ist tatsächlich angekommen. Dass eine wesentlich größere Summe auf einer Webseite angezeigt wird, beweist dagegen weder deren Existenz noch einen Anspruch, den man durch Nachzahlen einlösen könnte. Die FTC warnt ausdrücklich: Auch die geforderte Einzahlung führt bei dieser Masche nicht zur versprochenen Auszahlung.

Erfolgsmeldungen im Gruppenchat können gestellt sein

Zusätzlichen Rückhalt können vermeintliche Kolleginnen und Kollegen liefern. Die Polizeiliche Kriminalprävention beschreibt Gruppen, in denen Mitglieder von ihrem lukrativen Nebenjob schwärmen. Das LKA Niedersachsen warnt vor Fake-Accounts, die positive Erfahrungen mit den Zahlungen verbreiten. Kritische Kommentare können entfernt und Betroffene aus der Gruppe ausgeschlossen werden.

Wer dort überwiegend zufriedene Stimmen sieht, bekommt damit keine unabhängige Bestätigung. Die Verantwortlichen können mitbestimmen, welche Erfahrungen sichtbar bleiben. Deshalb sollte auch ein Screenshot einer angeblichen Auszahlung keine eigene Zahlung begründen.

Bei einer Einzahlungspflicht aussteigen

Ein klares Warnsignal ist die Forderung, für die Freigabe des vermeintlichen Arbeitslohns oder für weitere Klickaufträge selbst Geld zu überweisen. Die Polizeiprävention rät ausdrücklich davon ab, für solche Jobs in Vorkasse zu gehen. Persönliche Unterlagen sollten ebenso wenig an unbekannte Anbieter geschickt werden; bei Jobbetrug können auch Ausweisdaten missbraucht werden.

Wer bereits gezahlt hat, sollte weitere Überweisungen stoppen und die Belege sichern. Dazu gehören die vollständigen Chats sowie Zahlungsnachweise; auch die angezeigten Guthaben und verwendeten Webseiten sollten dokumentiert werden. Die Polizei empfiehlt, umgehend die Bank zu informieren und Anzeige zu erstatten. Ob noch eine Transaktion gestoppt werden kann, muss der jeweilige Zahlungsanbieter prüfen. Eine weitere Einzahlung ist kein verlässlicher Weg, den bisherigen Verlust zurückzuholen.

Quellen

BEHÖRDE
Landespolizeidirektion Kärnten
3. November 2026
BEHÖRDE
Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes
10. Dezember 2025
BEHÖRDE
Federal Trade Commission (FTC)
14. August 2025
BEHÖRDE
Landeskriminalamt Niedersachsen
Ohne Datumsangabe


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