Einige Wochen nach dem Betrug kommt eine E-Mail. Absender ist eine Kanzlei, eine Agentur oder angeblich sogar eine Behörde. Man habe das verlorene Geld gefunden. Für die Rückzahlung sei nur noch eine kleine Gebühr nötig.
Nach Teil 3 über die Anzeige geht es jetzt um eine Gefahr, die viele unterschätzen: den zweiten Betrug. Fachleute nennen ihn „Recovery Scam“, also Rückhol-Betrug. Die Verbraucherzentrale Hessen warnt: Wer ungefragt anbietet, verlorenes Geld zurückzuholen, ist höchst verdächtig.
Woher wissen die, dass ich betrogen wurde?
Die Watchlist Internet berichtet, dass Kriminelle ihre Daten aus früheren Maschen nutzen, um ehemalige Opfer erneut zu kontaktieren. Teilweise melden sich laut Watchlist sogar jene Kriminellen, die schon hinter dem ersten Betrug steckten – nur in einer neuen Rolle. Aus dem angeblichen Anlageberater wird dann ein angeblicher Helfer.
Man muss aber nicht einmal angeschrieben werden. Laut Watchlist Internet schalten Kriminelle ihre Seiten auch als Werbung in Suchmaschinen. Diese Anzeigen erscheinen noch vor den echten Treffern. Wer selbst nach Hilfe sucht, kann also genauso bei ihnen landen.
Woran erkennt man so ein Angebot?
Die Seiten wirken oft professionell. Die Watchlist Internet beschreibt eine angebliche Agentur, die sogar echte Impressumsdaten verwendete und dadurch erste Überprüfungen bestand. Einzelne Merkmale tauchen aber immer wieder auf.
Wie zwei aktuelle Fälle mit angeblichen Anwaltskanzleien abliefen, haben wir in einem eigenen Artikel dokumentiert.
Wie prüft man, ob eine Kanzlei echt ist?
Nie über die Kontaktdaten aus der verdächtigen Nachricht. Wer dort anruft, landet womöglich wieder bei den Tätern. Den Namen der Kanzlei selbst suchen und die Kontaktdaten aus einer unabhängigen Quelle nehmen. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind in Österreich und Deutschland bei ihrer Rechtsanwaltskammer eingetragen. Weil Kriminelle auch echte Namen missbrauchen, reicht ein Treffer allein aber nicht. Entscheidend ist, ob die Kanzlei unter den offiziellen Kontaktdaten bestätigt, dass sie Ihnen geschrieben hat.
Die Verbraucherzentrale Hessen rät außerdem, die angegebene Geschäftsadresse in eine Suchmaschine und einen Kartendienst einzugeben. Findet sich dort keine Firma oder sitzen unter derselben Adresse auffällig viele Firmen, ist das ein Alarmsignal. Wie man Websites und Firmenangaben selbst überprüft, zeigt unsere nächste Serie „Selbst nachsehen“, etwa im Teil „Wem gehört diese Website?“.
Was tun, wenn man schon bezahlt hat?
Dann gilt dasselbe wie beim ersten Betrug: sofort die Bank anrufen, wie in Teil 2 beschrieben, und Anzeige erstatten, wie in Teil 3. Der Kontakt zu den angeblichen Helfern sollte abgebrochen werden, und es sollten keine weiteren Daten weitergegeben werden.
Oft folgt nach der ersten Gebühr die nächste Forderung. Jede weitere Zahlung macht den Schaden größer – sie bringt das verlorene Geld nicht zurück. Wer nach einem Anlagebetrug unsicher ist, findet mehr Hintergrund in unserem Ratgeber Investmentbetrug.
Quellen
- Verbraucherzentrale Hessen: Recovery Scam: So zocken Betrüger ihre Opfer ein zweites Mal ab, Mai 2026.
- Watchlist Internet: Recovery Scam: Fake-Agenturen schädigen Opfer erneut, Juni 2026.
- Watchlist Internet: #10TageGegenPhishing: Der „Recovery Scam“ nimmt frühere Opfer erneut ins Visier, Oktober 2025.
- Watchlist Internet: Geld zurück nach Krypto-Betrug? Vorsicht vor Recovery Scam!, August 2025.
- Watchlist Internet: Recovery Scams: Weitere Schäden statt Geld zurück!, Juli 2021.
- Mimikama: Recovery Scam: Fake-Kanzleien betrügen Opfer erneut, September 2026.
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