Das Auswärtige Amt als “Debunker”

Autor: Andre Wolf

Vor wenigen Stunden (12:41 Uhr am 06. März 2017) hat das auswärtige Amt auf den eigenen Social Media Kanälen eine Warnung vor Fake-Informationen herausgegeben.

Letztendlich geht es auch darum, den Unterschied zwischen „Reisewarnung“ und „Sicherheitshinweis“ begreifen:

Was sind Reise- und Sicherheitshinweise?

Reisehinweise enthalten Informationen unter anderem über die Einreisebestimmungen eines Landes, medizinische Hinweise, straf- oder zollrechtliche Besonderheiten. Sie werden regelmäßig überprüft und aktualisiert.

Sicherheitshinweise machen auf besondere Risiken für Reisende und im Ausland lebende Deutsche aufmerksam. Sie können die Empfehlung enthalten, auf Reisen zu verzichten oder sie einzuschränken. Gegebenenfalls wird von nicht unbedingt erforderlichen oder allen Reisen abgeraten. Auch die Sicherheitshinweise werden regelmäßig überprüft und aktualisiert.

Reisewarnungen enthalten einen dringenden Appell des Auswärtigen Amts, Reisen in ein Land oder in eine Region eines Landes zu unterlassen. Sie werden nur dann ausgesprochen, wenn aufgrund einer akuten Gefahr für Leib und Leben vor Reisen in ein Land oder in eine bestimmte Region eines Landes gewarnt werden muss. Eine Reisewarnung wird nur selten ausgesprochen. Deutsche, die in diesem Land leben, werden gegebenenfalls zur Ausreise aufgefordert.

Sowohl auf Twitter, als auch auf Facebook benennt das Auswärtige Amt die Information um die angebliche „Reisewarnung“ Schweden als Fake!

Hier lautet es:

++ Achtung Fake News: Angebliche „Reisewarnung“ Schweden ++

Die Alternative für Deutschland Landesverband Berlin – AfD Berlin, AfD Greiz-Altenburg, AfD Kreis Stormarn und diverse andere Seiten behaupten seit dem Wochenende, das Auswärtige Amt hätte eine Reisewarnung für Schweden herausgegeben. Dies ist nicht richtig. Hier die Fakten:

1. Es gibt keine Reisewarnung für Schweden. Eine Übersicht der aktuellen Reisewarnungen finden Sie hier: http://t1p.de/c7hr
2. Seit einem Jahr weist das AA in seinen Reise- und Sicherheitshinweisen für Schweden darauf hin, dass dort die Terrorwarnstufe 3 gilt, d.h. „Erhöhte Gefahr“. Davor galt für einige Monate die Terrorwarnstufe 4, d.h. „Hohe Gefahr“. Die Terrorwarnstufe wurde also im März 2016 von 4 auf 3 herabgesetzt. Diese Warnstufen werden vom schwedischen „Nationalen Zentrum für die Einschätzung terroristischer Bedrohungen“ festgelegt.
3. Die einzige Änderung der Sicherheitshinweise für Schweden seit Antritt des aktuellen US-Präsidenten bezog sich auf Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit.

Richtig müsste die Meldung also lauten: „Das Auswärtige Amt hat vor einem Jahr darauf hingewiesen, dass die schwedische Regierung die Terrorwarnstufe herabgesetzt hat.“ Tut uns leid, falls das weniger interessant klingt.

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