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Das Kabinett hat heute ein Gesetz beschlossen, das Sociale Media Netzwerke dazu verpflichtet, Mord- und Vergewaltigungsdrohungen und Nazi-Propaganda zu melden.

Das NetzDG wird repariert – Das Wichtigste zu Beginn:

Das NetzDG wurde nun überarbeitet. Soziale Netzwerke sind verpflichtet, Hatespeech an Behörden weiterzuleiten. Hierzu gibt es allerdings Bedenken.

Im Dezember legte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) einen Entwurf für das NetzDG vor. Es enthält die Pflicht seitens Facebook und anderen sozialen Netzwerken, dass diese Hatespeech wie etwa Morddrohungen auf ihren Seiten von sich aus den Behörden melden müssen. Um die Urheber hinter den Hassmeldungen verfolgen zu können, sollten Behörden Zugriff auf Passwörter der Nutzer bekommen.

Massiver Eingriff in die Grundrechte?

Rechtfertigt der Kampf gegen Hass im Netz, dass der Staat Passwörter abfragen darf?
Der Verband der Internetwirtschaft warnt vor einem „großen Lauschangriff im Netz“. Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte kritisiert diese Forderung.

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Was beinhaltet das NetzDG?

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz reguliert die zunehmende Verbreitung von Hasskriminalität und anderen strafbaren Inhalten vor allem in sozialen Netzwerken. Die Betreiber der Netzwerke werden damit verpflichtet, rechtswidrige Postings und Kommentare zu prüfen und entsprechend dem NetzDG zu entfernen oder den Zugang zu ihnen zu sperren.

Lambrecht hat nun auf die Kritik reagiert und das NetzDG überarbeitet. Facebook und Co dürfen Passwörter der Nutzer nur bei schwersten Straftaten an Behörden weiterleiten. Bei Ordnungswidrigkeiten beispielsweise trifft dies nicht zu. Zusätzlich müsse einer solchen Freigabe immer ein Richter zustimmen.

Das meint Jun Rechtsanwälte – Kanzlei für IT- und Wirtschaftsrecht zu diesem Thema:

Welche Arten von Hatespeech müssen gemeldet werden?

Bekannt war, dass Morddrohungen und Kommentare oder Postings mit rechtsextremer Propaganda gemeldet werden müssen. Hinzu kommt nun neu, dass auch die Androhung sexualisierter Gewalt meldepflichtig wird. Droht jemand einem Facebook-Nutzer mit Vergewaltigung, so kann das Strafausmaß bis zu drei Jahre Gefängnis bedeuten.

Grüne und Staatsanwälte skeptisch

Konstantin von Notz von den Grünen kritisiert, dass viele Fragen offen bleiben. „Beispielsweise die, wie das Bundeskriminalamt mit der extrem großen Flut an zu erwartenden Meldungen umgehen soll. Die beste Gesetzgebung bringe nichts, wenn nicht auch die Ausstattung der Justiz verbessert werde.“

Auch Staatsanwälte warnen vor einer drohenden Überlastung.

„Wenn Sie wissen, dass ein sehr fleißiger Staatsanwalt oder eine sehr fleißige Staatsanwältin circa 1.000 Verfahren im Jahr bearbeiten kann, dann kann man recht präzise ausrechnen, welcher Aufwand für die Justiz entstehen wird“, sagt Oberstaatsanwalt Markus Hartmann, Leiter der Zentralstelle Cybercrime in Köln.

Quelle: zdf.de
Artikelbild: Shutterstock / Von Lightspring


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