Immer wieder gibt es Suchmeldungen auf Facebook, welche nicht von der Polizei stammen, sondern von Familienangehörigen.
Diese mögen teilweise gut gemeint sein und auf den ersten Blick auch nötig erscheinen. Man fragt sich dann so manches Mal, warum die Polizei diese Suche nicht veröffentlicht. So auch in diesem Fall:
(Screenshot: Facebook, öffentlicher Status)
Ein Telefonat mit der genannten Polizeibehörde hat in diesem Fall ergeben:
Der Fall ist bekannt. Die Polizei sieht keinen Anlass für eine polizeiliche Öffentlichkeitsfahndung. Es bestehen keinerlei Anzeichen/Hinweise darauf, dass die Kinder sich in Gefahr befinden oder eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Die Polizei distanziert sich erheblich von dem privaten Fahndungsaufruf (des Vaters). Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass private Fahndungsaufrufe strafrechtliche Folgen haben können.
Das hatten wir doch schon mal …
Da kommen Erinnerungen hoch: im letzten Sommer hatten wir es mit einer ähnlichen Suche zu tun: ein junger Mann war verschwunden, ein Familienangehöriger startete eine große Suchmeldung, welche unheimlich stark bei Facebook verbreitet wurde.
Das Ende vom Lied: auch damals schrieben wir, dass man bitte NUR Polizeisuchmeldungen teilen soll. Nicht um den Angehörigen eins auszuwischen, sondern weil dies aus vielerlei Gründen so gehandhabt werden sollte. Kurz nach dieser Info klingelte unser Telefon: die Person, welche die Suche veröffentlicht hat, beteuerte uns gegenüber, dass der Gesuchte wirklich verschwunden sei. Noch eine Stunde später klingelte wieder das Telefon: der GESUCHTE rief an, dass er absichtlich untergetaucht sei zum Schutze einer Dritten Person.
Ebenso vor 10 Tagen …
Keine Absprache mit der Polizei: Was durchaus gut gemeint war, trifft auf Kritik der Polizei. Im Falle Laura B. wird der Sprecher der Polizeidirektion Aalen, Bernhard Kohn, auf Schwäbische.de mit der Aussage wiedergegeben:
„Wir wären beim jetzigen Stand der Dinge nicht an die Öffentlichkeit gegangen.“
Öffentliche Suchmeldungen gebe man heraus, wenn alle anderen Mittel nicht zum Erfolg geführt haben, bzw, wenn die Gesundheit oder das Leben der vermissten Person unmittelbar in Gefahr seien. Es sind dann genau diese Suchmeldungen der Polizei, welche man teilen und verbreiten kann.
Schutz der Persönlichkeit
Die Polizei gibt an, dass die meisten Vermisstenfälle durch normale Polizeiarbeit wie Befragung oder gezielte Suche aufgeklärt werden, eine öffentliche Suchmeldung sei nur in den wenigsten Fällen notwendig. Kohn sagte dazu ebenfalls auf Schwäbische.de:
„Der Vermisste erleidet den Verlust seiner Privatsphäre. Das sind Dinge, die wir sehr eng sehen.“
Und hier?
Die Polizei distanzierte sich in unserem Telefonat von der Suche. Aus dieser Erfahrung wissen auch wir: man sollte nur Polizeimeldungen teilen! Alles andere ist zwar gut gemeint, kann jedoch Polizeiarbeit stören, bzw. so gar nicht im Sinne einer verschwundenen Person sein. Denn man kennt nicht immer alle Hintergründe, welche zum teil auch familiär sein können.
Recherche: Mike S. – Mimikama
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2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)



