Die Staatsanwaltschaft Manhattan hat die Domains von zwölf Websites beschlagnahmt, über die KI-erzeugte Sexvideos realer Menschen verbreitet und verkauft wurden. Betroffen sind nach Angaben der Behörde rund 1.200 Personen – überwiegend Frauen, meist Menschen, die in der Öffentlichkeit stehen. Bezirksstaatsanwalt Alvin Bragg hat die Aktion am 14. September 2026 bekannt gegeben. Seine Behörde spricht von der bislang größten bekannten Beschlagnahmung von Websites mit KI-Deepfakes von Prominenten.
Das ist ein deutliches Signal. Es ist aber auch wichtig, was dieser Schritt nicht ist: Beschlagnahmt wurden die Adressen der Seiten, verurteilt wurde niemand. Angeklagt war laut Medienberichten zum Zeitpunkt der Bekanntgabe ebenfalls noch niemand, und wer die Seiten betreibt, hat die Staatsanwaltschaft nicht öffentlich gemacht.
- Zwölf Domains wurden per Gerichtsbeschluss beschlagnahmt.
- Rund 1.200 reale Menschen sind betroffen, überwiegend Frauen und meist Personen des öffentlichen Lebens.
- Die Seiten waren fast ausschließlich auf KI-Deepfake-Pornografie ausgerichtet und warben offen damit.
- Eine Anklage gab es bei der Bekanntgabe laut Berichten noch nicht.
- Wer hinter den Seiten steht, wurde nicht öffentlich genannt.
- Ob Inhalte gelöscht oder Server gesichert wurden, geht aus der Mitteilung nicht hervor.
Die Seiten machten kein Geheimnis daraus
Ein Deepfake ist ein Bild oder Video, das mit KI so verändert wurde, dass es echt wirkt. Genau solche Inhalte waren das Geschäft der zwölf Seiten. Laut Staatsanwaltschaft sollen die Personen, gegen die ermittelt wird, vorhandene Fotos und Videos realer Menschen mit KI-Werkzeugen in täuschend echte Aufnahmen verwandelt haben, die diese Menschen bei sexuellen Handlungen zeigen. Über die Seiten wurden die Videos dann verbreitet und verkauft.
Versteckt war dabei wenig. Die Behörde schreibt, die Seiten hätten ihre Inhalte ausdrücklich als Deepfake-Pornografie beworben. Laut Mitteilung nutzten außerdem sogenannte Content-Creator die Seiten, um dort ihre eigenen Videos dieser Art zu verkaufen. Die Seiten waren damit nicht nur ein Ablageort, sondern ein Marktplatz. Die Namen der Seiten nennen wir bewusst nicht – sie würden vor allem Nachahmern und Kopien Aufmerksamkeit bringen.
Menschen, die nie gefragt wurden
Wer die rund 1.200 Betroffenen sind, hat die Staatsanwaltschaft nicht veröffentlicht. Sie beschreibt sie als überwiegend Frauen, meist aus Schauspiel, Politik, Sport, Musik, Aktivismus und Social Media. Bragg sagte, diese Menschen hätten ihre Gesichter und Körper „gestohlen“ bekommen, ohne davon zu wissen und ohne zuzustimmen. Solche Übergriffe würden die Betroffenen bis in Beruf und Privatleben verfolgen und seelisch stark belasten.
Von Menschen, die in der Öffentlichkeit stehen, gibt es besonders viele frei zugängliche Fotos und Videos. Für eine Fälschung reicht solches gewöhnliches Material als Ausgangspunkt. Ein echtes Nacktfoto braucht es dafür nicht. Und das betrifft nicht nur Prominente: Die Technik funktioniert mit jedem Bild, das irgendwo im Netz steht.
Am Anfang stand eine einzelne Frau
Ausgelöst wurde die Beschlagnahmung laut Bragg nicht durch eine groß angelegte Suche, sondern durch eine Betroffene. Bei der Pressekonferenz erzählte er, eine Frau habe sich bei seiner Behörde gemeldet, nachdem sie Bilder von sich auf einer der Seiten entdeckt hatte. Das habe zur Beschlagnahmung geführt. So berichten es übereinstimmend das Nachrichtenportal Gothamist und der Sender ABC7 New York.
Bragg geht davon aus, dass viele Betroffene gar nicht wissen, dass es solche Fälschungen von ihnen gibt. Andere wüssten es, aber nicht, an wen sie sich wenden können. Die Staatsanwaltschaft ruft deshalb Betroffene auf, sich bei ihrer Abteilung für Cyberkriminalität zu melden, telefonisch unter +1 212-335-9600. Wer im deutschsprachigen Raum mit gefälschten Nacktbildern konfrontiert ist, findet im Mimikama-Notfall-Check nächste Schritte und Anlaufstellen für Österreich, Deutschland und die Schweiz.
Was eine beschlagnahmte Domain bewirkt
Eine Domain ist die Adresse einer Website, also das, was man in die Browserzeile tippt. Wer eine der zwölf Adressen jetzt aufruft, sieht laut Staatsanwaltschaft einen Beschlagnahmungshinweis statt des bisherigen Angebots. Die Behörde kündigt an, die Seiten weiter zu beobachten, damit sie nicht unter neuen Domains wieder auftauchen. Genau das ist die Schwachstelle solcher Aktionen: Eine neue Adresse ist schnell registriert.
Bragg selbst gibt sich keinen Illusionen hin. Laut Gothamist sagte er, es gebe noch sehr viele solcher Seiten und noch viel Arbeit. Ob Anklagen folgen, wollte er demnach nicht sagen. Er wolle aber die Infrastruktur dahinter ins Visier nehmen, und die Leute, die solche Inhalte hosten, seien ein wichtiger Ansatzpunkt. Die Beschlagnahmung ist also ein Anfang, kein Abschluss.
Worauf sich die Staatsanwaltschaft stützt
Rechtliche Grundlage ist laut Gothamist ein Gesetz des Bundesstaats New York gegen die unerlaubte Verbreitung oder Veröffentlichung intimer Bilder. Ein Verstoß gilt dort als Vergehen („misdemeanor“), nicht als schwere Straftat. Laut Fox 5 New York betonte Bragg, dass das New Yorker Recht auch KI-veränderte sexuelle Aufnahmen erfasst. Weil die Seiten in New York abrufbar waren, habe seine Behörde sie beschlagnahmen können – egal, wo die Inhalte entstanden sind.
Das ist ein bemerkenswerter Punkt. Bei unserer Recherche zu Nudify-Werbung auf Meta-Plattformen Ende August lautete das Fazit: Es fehlt keine Regel, die offene Frage ist die Durchsetzung. Der Fall aus Manhattan zeigt, wie Durchsetzung aussehen kann, wenn eine Behörde bestehende Gesetze konsequent anwendet. Er zeigt aber auch, wie mühsam das ist, wenn die Gegenseite einfach die Adresse wechseln kann.
Vom Foto bis zur Kasse
Nimmt man beide Fälle nebeneinander, wird ein Markt sichtbar, der aus mehreren Stufen besteht. Am Anfang steht ein ganz normales Foto. Dann kommt ein Werkzeug, das daraus eine sexualisierte Fälschung macht, dann Werbung, die Kundschaft bringt, und schließlich Seiten, auf denen fertige Videos verkauft werden. Jede Stufe kostet Geld, und an jeder Stufe verdient jemand.
Wichtig ist diese Unterscheidung, weil sie leicht verloren geht. Zwischen dem Dienst aus unserer Recherche und den Seiten aus New York haben wir keine Verbindung festgestellt. Gemeinsam ist beiden etwas anderes: Aus dem Missbrauch einer Technik ist ein Geschäft geworden, das offen mit genau diesem Missbrauch wirbt.
Und in Europa?
Auch in der EU ändert sich die Rechtslage. Die Gewaltschutzrichtlinie (EU) 2024/1385 verpflichtet die Mitgliedstaaten, bis zum 14. Juni 2027 unter anderem das nicht einvernehmliche Herstellen oder Manipulieren intimer Inhalte und deren Zugänglichmachen unter bestimmten Voraussetzungen unter Strafe zu stellen. Ausdrücklich erfasst sind auch Deepfakes. Laut einer Antwort der deutschen Bundesregierung sieht die Richtlinie außerdem vor, dass Gerichte bereits dann zuständig sein können, wenn die Inhalte vom eigenen Staatsgebiet aus abrufbar sind – unabhängig davon, wo sie gehostet oder hochgeladen wurden. Das erinnert an die Argumentation aus Manhattan.
Die Richtlinie richtet sich an die Menschen, die solche Bilder herstellen und verbreiten. Bei den Werkzeugen setzt eine Änderung der KI-Verordnung an, die im Juli 2026 im EU-Amtsblatt veröffentlicht wurde. Sie verbietet unter anderem KI-Systeme, die dazu bestimmt sind, nicht einvernehmliche intime Bilder und Videos zu erzeugen oder zu manipulieren. Gelten soll dieses Verbot ab dem 2. Dezember 2026. Ob und wie konsequent diese Regeln durchgesetzt werden, wird sich erst zeigen.
In Österreich fehlt bislang ein eigener Straftatbestand für sexualisierte Deepfakes – das hielt ein Antrag im Parlament im März 2026 ausdrücklich fest. Im Juni 2026 hat der Nationalrat die Regierung per Entschließung aufgefordert, strafrechtliche Konsequenzen zu schaffen. Ein beschlossenes Gesetz gibt es damit noch nicht.
Die Zahl, die in keiner Mitteilung steht
Zwölf Seiten, rund 1.200 Betroffene – das sind die Zahlen dieses einen Falls. Wie viele solcher Angebote es insgesamt gibt, sagt die Staatsanwaltschaft nicht, und seriös beziffern lässt es sich auch nicht. Bragg selbst betont, dass es noch sehr viele davon gibt. Die Beschlagnahmung zeigt deshalb vor allem zweierlei: dass Behörden handeln können, und dass ein einzelner Schlag gegen zwölf Adressen das Problem nicht löst.
Für alle, die im Netz auf solche Bilder stoßen, bleibt eine einfache Erkenntnis. Ein Video kann völlig echt aussehen und trotzdem nie stattgefunden haben. Wer es anklickt, weiterschickt oder kauft, macht die Fälschung nicht harmloser – er vergrößert den Schaden für eine Person, die nie gefragt wurde.
- Könnte das erzeugt sein?Echt aussehen heißt nicht echt sein. Allein auf zwölf Seiten ging es laut Staatsanwaltschaft um rund 1.200 Menschen.
- Hat die Person zugestimmt?Wenn das nicht klar ist: nicht weiterleiten, sondern melden.
- Wer verdient daran?Hinter vielen solchen Inhalten stehen Werkzeuge, Werbung und Verkaufsseiten – jeder Klick hält das am Laufen.
Quellen
- Manhattan District Attorney’s Office: Pressemitteilung zur Beschlagnahmung der zwölf Domains, 14. September 2026
- Gothamist: Bericht zur Pressekonferenz, September 2026
- ABC7 New York: Bericht zur Beschlagnahmung, September 2026
- Fox 5 New York: Bericht zur Beschlagnahmung, September 2026
- EUR-Lex: Richtlinie (EU) 2024/1385 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt
- Deutscher Bundestag: Drucksache 21/7330, Antwort der Bundesregierung, 24. Juli 2026
- EUR-Lex: Verordnung (EU) 2026/1744 zur Änderung der KI-Verordnung, Amtsblatt vom 24. Juli 2026
- Parlament Österreich: Parlamentskorrespondenz Nr. 256, 27. März 2026
- Parlament Österreich: Parlamentskorrespondenz Nr. 534, 10. Juni 2026
- Mimikama: Recherche zu Nudify-Werbung auf Meta-Plattformen, August 2026
Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
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