“Die Vorhänge einer Wirtschaft haben geflattert!” Wir schreiben den 15. Mai 1895. Der beschaulichen Ort Denzlingen im Breisgau wird an diesem Tage ein historisches Ereignis erleben: der erste Strafzettel der Welt aufgrund von Raserei wird geschrieben. Dies behauptet zumindest ein Bild, welches derzeit in den sozialen Netzwerken verteilt wird.
Ganze 3 Mark Strafe soll ein Herr Gütermann zahlen, weil er mit seinem Benz-Motor-Pferd mit “derartiger” Geschwindigkeit unterwegs war, welche die Vorhänge einer Wirtschaft zum Flattern brachten. Folgender Strafzettel sei daher am 16. Mai 1895 ausgestellt worden:

Fake? Wahr? Echter Strafzettel?
Der Strafzettel ist nun berühmt geworden, weil er in einem Werbespot von Mercedes-Benz mit dem Untertitel „Sorry Denzlingen, kommt nicht wieder vor“ thematisiert wurde. Sowohl in Plakatform [1], als auch in einem kurzen Videoclip wird auf diesen Strafzettel eingegangen:
Der Strafzettel hat nun tatsächlich eine Vorgeschichte:
So wie hier abgebildet ist er nicht echt. Eine sehr umfassende Erklärung und Beschreibung dieses Strafzettels bietet die Badische Zeitung in einem Artikel vom 17. Mai 2016, den wir hier auszugsweise wiedergeben (bitte dazu auch den vollen Artikel lesen):
- Der in der Werbung verwendete Strafzettel existiert tatsächlich – zumindest eine Abschrift davon.
- Die zulässige Höchstgeschwindigkeit betrug im Großherzogtum Baden seinerzeit 12 km/h außerorts und 6 km/h innerorts.
- Auf Nachfrage bei der Geschäftsleitung des Museums werden aber doch leichte Zweifel geäußert. „Wir sind uns da nicht hundertprozentig sicher, ob es tatsächlich der Erste ist“
- Einige Historiker äußerten Zweifel an der Echtheit des in der Werbeanzeige abgebildeten Strafzettels, weil dieser in Schreibmaschinenschrift geschrieben wurde
- Die Abschrift stamme sicher aus dem Familienarchiv der Gütermanns. „Das Original existiert nach unseren Informationen allerdings nicht mehr„
Die ganze Geschichte:
TEMPOSÜNDER: Bekam ein Südbadener den ersten Strafzettel der Welt?
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Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)

