Ein Schreiben aus dem Jahre 2009 über das wir 2013 bereits berichtet haben, macht im Moment abermals die Runde auf Facebook!
Useranfrage über unsere Facebookseite vom 10.1.2016
Das Schreiben im Detail:
Es geht um den Tipp der Polizei für alle Handybesitzer aus dem Jahre 2009.
In dem von der Polizeiinspektion Kindberg (Österreich) verfassten Schreiben wird eine Methode genannt, wie man sein Handy im Diebstahlfall so sperren lassen kann, dass der Dieb mit dem Gerät angeblich nichts mehr anfangen kann (Gerätesperrung).
Was ist an der Geschichte dran?
Richtig ist, dass sich mit dem im Schreiben genannten GSM-Code bei vielen Geräten die sogenannte IMEI-Nummer (International Mobile Equipment Identity) auslesen lässt. Diese ist für jedes Gerät eindeutig, in soweit stimmt die Aussage des Schreibens.
Von den bekannten Handy-Providern bieten allerdings die wenigsten eine Gerätesperrung an. Unserer Recherche zufolge bietet lediglich Vodafone diesen Service an.
IMEI-Nummer notieren und diese getrennt vom Handy aufbewahren.
Ungeachtet dieser Tatsache ist es jedoch nicht unsinnvoll, sich die IMEI-Nummer zu notieren und diese getrennt vom Handy aufzubewahren.
Im Falle eines Diebstahls kann man diese der Polizei melden, welche sie dann in eine Liste mit als gestohlen gemeldeten Handys aufnimmt. Potenziell gestohlene Handys dann mit dieser Liste abzugleichen ist übrigens schon lange gängige Polizeipraxis.
Was ist mit diesem Schreiben?
Wie wir erfahren haben, stammt das Schreiben in der Tat von der besagten Polizeidienststelle, war allerdings anscheinend nur für den internen Gebrauch gedacht, was auch die nicht sehr offiziell klingende Formulierung erklärt.
Die Aussage ist allerdings, auch wenn dieses Schreiben von der angegebenen Quelle stammt, nicht weniger inkorrekt, als dass eine hardwaremäßige Sperrung des Geräts nicht von allen Herstellern / Providern unterstützt wird.
Hinzu kommt, dass die erwähnte IMEI-Nummer auf vielen aktuellen Geräten mit etwas Hintergrundwissen geändert werden kann. Dies ist zwar nicht erlaubt, würde aber eine eventuell eingesetzte hardwareseitige Sperrung aushebeln.
Zwar stellt das Telefonieren mit einem Gerät, bei welchem die IMEI verändert wurde, nach Auskunft der Bundesnetzagentur keinen Eingriff in die Mobiltelefonnetze dar. Die Geräte verlieren durch die Veränderung auch nicht ihre Zulassung. Allerdings ist die IMEI eine eindeutige Seriennummer, welche ähnlich der Fahrgestellnummer eines KFZ die Nachvollziehbarkeit bei Diebstählen sicherstellen soll. Wer Änderungen daran vornimmt, könnte sich nach § 269 StGB der Fälschung beweiserheblicher Daten strafbar machen. Das gilt auch für den, der ein Gerät mit geänderter IMEI gebraucht, soweit er von der Änderung Kenntnis hatte.
Fazit:
Das Schreiben ist echt. Es stammte von der Polizei und war für den internen Gebrauch bestimmt. Durch Eingabe der Kombination *#06# in das Wahlfeld wird die IMEI-Nummer des Gerätes angezeigt. Leider ist es aber so, dass eine hardwaremäßige Sperrung des Geräts nicht von allen Herstellern / Providern unterstützt wird.
Weitere Informationen
Auslesen der IMEI-Nummer bei Apple Geräten: http://support.apple.com/kb/ht4061?viewlocale=de_DE
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