Und wieder kursieren gefälschte E-Mails im Namen der DHL. Angeblich müsse der Empfänger Lieferkosten nachzahlen.

Aktuell erhalten Nutzer wieder vermehrt gefälschte Aufforderungen der DHL, es sei ein offener Lieferbetrag nachzuzahlen, da ein Paket nicht zugestellt werden könne. Es handelt sich jedoch nur um einen Vorwand um den Empfänger in eine Abofalle zu locken.

Wer jedoch dem Button „Lieferkosten bezahlen“ folgt, gelangt auf eine externe Webseite, die nicht zur DHL gehört! Hier wurde das Corporate Design des Lieferservice gestohlen, sodass das potentielle Opfer glaubt, es befinde sich auf der echten Webseite.

Im Laufe der Falle muss der Nutzer seine persönlichen Daten eingeben – Finger weg! Wer seine Daten den Betrügern überlässt, läuft Gefahr ein teures Abo abzuschließen.

Im letzten Schritt sollen auch noch die Kreditkartendaten angegeben werden. Hier ist es wichtig, sich zunächst einmal das Kleingedruckte durchzulesen:

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Dies ist eine kostenlose Registrierung. Warum werde ich nach meinen Kreditkartendaten gefragt? Es dient zur Überprüfung. Wenn Sie Ihr Konto nicht innerhalb der Probezeit von fünf Tagen kündigen, wird Ihr Konto automatisch für EUR 59.99 pro Monat zu einem Premium-Konto verlängert.“

Am Ende ging es nie um ein Paket, sondern um eine Mitgliedschaft in einem dubiosen „Gewinnspiel-Club“ mit Sitz in Zypern. Nutzer, die den verlangten Euro bezahlen, müssen nach 5 Tagen ein Abo um satte 59,99 Euro bezahlen!

Ich habe meine Daten angegeben – was kann ich tun?

Gibt es Kontaktdaten, kann man versuchen, das Abo zu kündigen. Verlangt eine sofortige Kündigung und Rückerstattung der abgebuchten Beträge.

Erhält man keine Antwort, sollte man sich schnellstmöglich mit dem Kreditkarteninstitut in Verbindung setzen, die Lage erklären und um Rückerstattung der abgebuchten Beträge ersuchen. Auch sollte man versuchen, den Abo-Anbieter für weitere Abbuchungen von der Kreditkarte zu sperren, sofern dies möglich ist.

Info: Beträge, die ohne deine Zustimmung abgebucht wurden (z.B. Beträge, auf die beim Kauf nicht ausreichend hingewiesen wurde oder die über den Wert Ihrer Bestellung hinausgehen), sind gemäß § 67 Zahlungsdienstleistungsgesetz 2018 von Ihrem Zahlungsdienstleister zurückzuerstatten.

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