Paketbombe via DHL: WhatsApp Mitteilungen über Privatpakete

Hast du eine WhatsApp-Warnung zu DHL-Paketen erhalten? Überprüfe die Quelle und bleibe ruhig. Informiere dich bei Mimikama über die Hintergründe

Mimikama braucht Verstärkung – hilf uns, eine weitere Person ins Team zu holen

Die via WhatsApp versendete Nachricht, dass man keine DHL Pakete entgegennehmen solle, ist überdramatisch, hat jedoch als Anlass einen wahren Kern.

Anlass dieser Nachricht ist die in Potsdam gefundene Paketbombe. Es stellte sich heraus, dass der zunächst als Ziel vermutete Weihnachtsmarkt nicht das Ziel war, sondern die Ermittler gehen davon aus, dass hinter der Paketbombe eine Erpressung gegen den Paketdienst DHL steckt. Dies wurde von der Polizei Brandenburg auch deutlich so kommuniziert.

WhatsApp Warnung

Über WhatsApp wird derzeit eine Mitteilung versendet, dass man generell keine DHL Pakete annehmen sollte. Diese Warnung dürfte auf der Aussage von Potsdams Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD) basieren, denn er rief im Rundfunk Berlin-Brandenburg die Bevölkerung zur Wachsamkeit auf. Er wird mehrfach zitiert:

Wenn Pakete zu Hause oder in Unternehmen ankämen, deren Herkunft nicht ganz klar sei, sollte die Polizei informiert werden, „bevor man sich irgendwelchen Gefährdungen aussetzt“ […]

image

Dementsprechend ist die WhatsApp-Warnung natürlich stark dramatisiert. Wer ein Paket erwartet und den Absender kennt, kann natürlich weiterhin Pakete derzeit annehmen. Vorsicht ist nur dann geboten, wenn man unerwartet ein Paket von einem unbekannten Absender bekommt. Dann sollte die Polizei informiert werden.

Das gilt:

Die DHL warnt: Öffnen sie bitte nur Pakete von bekannten Absendern. Eine Sonderkommission der Polizei ermittelt bereits und wir unterstützen die Ermittlungsbehörden mit allen notwendigen Informationen für eine schnelle Aufklärung. Bitte hierzu die Informationen in unserem Artikel mit der Sonderwarnung beachten.

Weiterführend:


Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein.
(Mehr zur Arbeitsweise)