Die Anstandsschelle
Autor: Kathrin Helmreich
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In Berlin dürfen Polizeibeamte Anstandsschellen verteilen? Geht man nach diesem Auszug, der momentan in den Sozialen Netzwerken geteilt wird, dann ja – stimmt das also wirklich?
Wir erhielten Anfragen zu einem angeblichen Auszug des „Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ (SOG). Hier wird erklärt, dass Polizeibeamten zur “Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, eine Anstandsschelle verteilen” dürfen.
Das Schreiben wird vor allem über WhatsApp geteilt und sieht wie folgt aus:
Bild im Klartext:
SOG
§ 18 (5)*Die Anstandsschelle
1) Polizeibeamte dürfen zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, eine Anstandsschelle verteilen, wenn und soweit dies erforderlich ist.
(1a) Die Anstandsschelle kann innerhalb von eingerichteten Gefahrengebieten ohne vorherige Ansprache verteilt werden. Außerhalb des eingerichteten Gefahrengebietes, hat eine einmalige Ankündigung zu erfolgen (siehe § 17 SOG Unmittelbarer Zwang).Handlungsanweisung
1. Die Anstandsschelle darf nur von Polizeibeamten (mindestens nach abgeschlossener Laufbahnprüfung ! ) mit vorheriger Einweisung verteilt werden.
2. Die Anstandsschelle darf angewendet werden bei Personen …
Handelt es sich hierbei tatsächlich um einen offiziellen Auszug des SOG?
Wie die Morgenpost berichtet, ist dieses Schreiben eine Fälschung. Demnach existiert der § 18, Absatz 5 mit einem solchen Inhalt gar nicht. Auch würde das SOG in Berlin gar nicht gelten, denn hier gibt es das “Allgemeine Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung” und wird amtlich mit ASOG Bln abgekürzt.
Es lohnt sich also, Informationen, die man vor allem über Facebook und Co. erhält, genau zu überprüfen. Denn auch, wenn etwas echt aussieht, kann es im Endeffekt eine böse Fälschung sein.
Zuerst denken – dann klicken – dann teilen!
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