Besonders jetzt in der heißen Phase der fünften Jahreszeit, sollten Feierwütige ihre Getränke im Blick haben.
Auch auf Facebook warnen User bereits davor:
Das rät die Polizei!
(Bildquelle: Marlies Schwarzin / pixelio.de)
“Wer sich jetzt ins Närrische Treiben stürzt, egal wo, sollte sein Getränk immer im Blick behalten und sich nichts von Unbekannten ausgeben lassen. Selbst in mitgebrachten Flaschen und könnten so genannte K.-O. Tropfen enthalten sein. Wenn man den Abend mit einer Person, die man nicht näher kennt, ausklingen lässt, sollte man im Hinterkopf behalten, dass so etwas auch „anders“ enden kann. Nach einem solchen Getränk schläft man ein und am nächsten Tag sind die Wertsachen weg oder man wurde gar das Opfer eines Sexualdelikts.“
So warnt Gerhard Klotter, Vorsitzender der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes in einer Pressemitteilung.
Fühle man sich nach einem Getränk unerklärlicherweise komisch, sei es wichtig, Freunde oder das Personal um Hilfe zu bitten, sofort zum Arzt zu gehen sowie Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Denn nur so könnten weitere Opfer vor Schaden bewahrt werden.
Gerhard Klotter, Vorsitzender der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes erklärte in einer Pressemitteilung folgendes zu den sogenannten K.-O. Tropfen:
Die Flüssigkeit macht hilf-, willenlos oder gar bewusstlos.
Bei den zumeist farb- und geruchlosen Tropfen kann es sich um Medikamente (Narkose- und Beruhigungsmittel) oder sogenannte Partydrogen wie GBL (Gammabutyrolacton) handeln. In Deutschland unterliegen diese dem Betäubungsmittelgesetz.
Die Einnahme von K.-O.-Tropfen verlangsamt die Aktivitäten des Gehirns und des zentralen Nervensystems. Schon zehn bis 20 Minuten nach der Einnahme beginnt die Wirkung, die bis zu vier Stunden, zum Teil auch erheblich länger anhält. Nach anfänglicher Euphorie folgen Übelkeit, Schwindel und plötzliche Schläfrigkeit. Das Opfer wird willenlos, unter Umständen sogar bewusstlos. Hat es eine zu hohe Dosis erhalten, kann es zu ernsthaften Komplikationen bis ihn zum Erstickungstod durch Atemlähmung kommen.
Besonders gefährlich ist eine Kombination mit Alkohol oder anderen Drogen. Häufig kann sich das Opfer gar nicht oder nur noch vage daran erinnern, was passiert ist. Hat man den Verdacht, K.-O.-Tropfen bekommen zu haben, weil man nach dem Konsum eines Getränks motorische oder psychische Auffälligkeiten spürt, die man sich nicht erklären kann, oder einen sogenannten Filmriss hat, sollte man schnellstens einen Arzt aufsuchen.
K.-O.-Tropfen können im Urin oder Blut nachgewiesen werden, allerdings nur bis wenige Stunden nach dem Konsum. Wichtig ist außerdem, bei der Polizei Anzeige zu erstatten.
Autor: Marlene, mimikama.org
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