Die Tücken bei vorbestellten Spiele-Neuheiten.

Autor: Tom Wannenmacher

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Die Verbraucherzentrale NRW berichtet über das Geschäft mit der Vorfreude sowie über die Tücken bei vorbestellten Spiele-Neuheiten!

Parallel zur Gamescom fixen Händler die Vorfreude der Spielfans an und locken mit der Vorab-Bestellung der Neuheiten am Markt. Denn Computer- und Videospiele können mittlerweile vor dem Verkaufsstart auf Datenträgern im Laden, per Online-Handel oder digital auf Plattformen wie Playstation Network, Xbox Live, Nintendo eShop, Steam oder Origin reserviert werden. Und Gamerinnen und Gamer setzen darauf, das begehrte Spiel – egal, ob mit oder ohne Anzahlung – am Erscheinungstag auf dem Display am Start zu haben. Nebenbei hoffen sie auch, Vorbesteller-Boni wie Beta-Zugänge oder Spiel-Gegenstände abstauben zu können, die oftmals limitierten „Day-One-Editions“ vorbehalten sind.
Doch oft ist es leider so, dass die später im Handel feilgebotenen Versionen bei der grafischen Gestaltung und den technischen Finessen hinter der Ankündigung der Spielemacher auf der Messe zurückbleiben und in der präsentierten Form nicht zu haben sind. „Wer heiß auf die neuen Games ist und diese blind bestellt, sollte die Konditionen des Deals zuvor genau prüfen, um Enttäuschungen zu vermeiden. Vor allem, wenn die Vorbestellung mit Kosten verbunden ist“, rät die Verbraucherzentrale NRW. Im Zweifel sollten sich Gamer gedulden und die offizielle Veröffentlichung abwarten und sich ausgiebig im Netz bei Lets-Play-Streams, Online-Magazinen oder -Foren über den Standard der Spieleneuheiten informieren. Die Verbraucherzentrale unterstützt die Suche nach der optimalen Version mit folgenden Tipps:

Tipp 1: Skepsis vor Spielfreude angebracht

Gamer sollten den Vorzug der vermeintlich exklusiven Vorbesteller-Boni vorher checken. Häufig handelt es sich hierbei um kosmetische Augenwischerei – etwa durch den Auftritt imposanter Avatare – und nicht um spielsteigernde Funktionen. Auch die angeblich limitierten „Day-One-Editionen“ mutieren zu Ladenhütern und werden oft noch Wochen oder gar Monate nach Verkaufsstart im Laden oder Online-Shop angeboten.

Tipp 2: Spielregeln bei Vorbestellungen

Wer eine Spieleneuheit ordert, kann die Vorbestellung oft bis zum Verkaufsstart beziehungsweise Versand rückgängig machen, weil ein verbindlicher Vertrag erst mit Veröffentlichung beziehungsweise Versand der Ware gültig ist. Dieser Rückzug empfiehlt sich vor allem dann, wenn zwischen Game-Ankündigung und realem Game-Play viel Zeit vergangen oder der Preis des Spiels erst am Erscheinungstag, jedoch noch nicht bei Vorbestellung bekannt ist. Tipp: Manche Händler garantieren bereits bei der Vorbestellung ihrer Spielware den später auf dem Markt günstigsten Preis. Einige lokale Anbieter hingegen verlangen bei einer Vorbestellung gleich eine Anzahlung. Spiele-Kunden sollten sich vergewissern, dass sie die Vorbestellung kostenlos rückgängig machen können. Dazu gehört, dass sie die Anzahlung komplett zurückerstattet bekommen, vor allem wenn das begehrte Spiel nicht zum zugesagten Erscheinungsdatum verfügbar ist.

Tipp 3: Altersfreigabe bei Online-Bestellung beachten

Bei Unterhaltungssoftware, die von der freiwilligen Selbstkontrolle der digitalen Spieleindustrie erst ab 18 Jahren mit dem Hinweis „ USK ab 18“ oder „Keine Jugendfreigabe“ versehen ist, darf die online bestelle Ware nur an volljährige Empfangsberechtigte ausgehändigt werden, die sich persönlich ausweisen können. Für die Lieferung mit Prüfung des Identifikationsnachweises wird in einigen Fällen ein höheres Versandentgelt fällig.

Tipp 4: Widerruf des Kaufvertrags

Im Gegensatz zu Gamern, die ein begehrtes Spiel im Laden ordern, können Online-Kunden innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt eines Spielepakets den Kaufvertrag widerrufen und die Ware zurückschicken. Sie bekommen anschließend den Kaufpreis und mögliche Versandkosten erstattet. Hierzu darf jedoch das Klebesiegel der Spieleverpackung nicht entfernt werden und erst recht kein Lizenzschlüssel verwendet worden sein. Auch der Erwerb der „heißen Ware“ über eine digitale Spieleplattform berechtigt zur Rückgabe innerhalb von 14 Tagen, falls Kunden nicht einem vorzeitigen Vertragsbeginn zugestimmt und außerdem ihre Kenntnis vom Widerrufsrechtverlust ausdrücklich bestätigt haben.

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