Die Videos mit dem gewürgten Kind – Wurde die Frau ermordet? Nein!

Entlarve die falschen Gerüchte zu schockierenden Videos und erfahre die Wahrheit über die Hintergründe auf Mimikama, um Fehlinformationen zu vermeiden

Mimikama braucht Verstärkung – hilf uns, eine weitere Person ins Team zu holen

Gerade erst berichteten wir über zwei Videos, welche geteilt werden, in denen man sieht, wie ein kleines Kind brutal von einer Frau gewürgt wird, da geht schon das nächste Gerücht rum:

//

Wurde die Frau bereits ermordet?

clip_image001

Die Seite „Urban Leak“ schreibt dazu:

„Update: Mother Who Recorded Herself Choking Her Son Is Found Dead“

Auf Deutsch: Die Mutter, welche sich selbst aufnahm, wie sie ihren Sohn würgte, soll tot aufgefunden worden sein.

Bebildert wird der kurze Artikel noch mit einem angeblichen Bild der ermordeten Frau (von uns verpixelt):

clip_image002

Diese Behauptung ist allerdings falsch!

Bei den Bildern in der Mitte und rechts handelt es sich nicht etwa um Thays Caroline Chaves (wir berichteten hier über diese Videos), sondern um Carla Nadiele Moreira da Silva, auch bekannt als “Carlinha do Laço”, eine 27-jährige Brasilianerin aus Salvador, Brasilien.

Carla war die Ex-Frau eines brasilianischen Drogendealers. Sie ließ sich scheiden, heiratete einen Polizisten und wurde auf offener Straße mit 9 Schüssen ermordet.

//

Zusätzlich wurden von dem Täter die Brüste entblößt, um sie und ihren neuen Mann zu demütigen. Die brasilianische Seite „Hora do Bico“ berichtete im März 2016 ausführlich über den Fall und über den schnell verhafteten Täter.

Fazit

Im Zuge zweier Videos, welche veraltet sind und nicht geteilt werden sollten, verbreiten sich nun auch noch Fakes über diese Videos.
Nein, die Frau, welche das Kind würgte, ist nicht die Mutter des Kindes und wurde auch nicht ermordet! Hier versuchen nur Trittbrettfahrer, weitere Klicks über diese leider viral gehenden Videos zu bekommen.

Autor: Ralf, mimikama.org


Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein.
(Mehr zur Arbeitsweise)