Werden in Italien neugeborene Büffelkälber tatsächlich auf grausamste Art und Weise getötet, um die Produktion von Mozzarella voranzutreiben?
Wir erhielten Anfragen zu einem Artikel, der sich mit einem sehr traurigen Thema beschäftigt. Es geht um die Herstellung von Büffel-Mozzarella. So sollen in Italien unzählige männliche Kälber direkt nach der Geburt getötet werden, da sie für die Bauern nicht von Wert sind.
Bild im Klartext:
Weiß man Näheres darüber?
Kurz nach der Geburt werden Kälber vor ihren Müttern in GÜLLE ertränkt
Stimmt das also?
Werden junge Bullen auf grausamste Art und Weise getötet, um mehr Milch für die Produktion von Mozzarella übrig zu haben?
Die Antwort lautet leider JA.
Bereits im November 2017 erhielten wir Anfragen zu diesem Thema. Kollege Paolo hatte Kontakt zu dem italienischen Debunker David Puente aufgenommen, der sich damals ebenfalls mit dem gleichen Thema, jedoch einem anderen Artikel auseinandersetzte. Der Grundtenor ist jedoch der gleiche und beschäftigt sich mit der Frage, ob “das” wirklich wahr ist:
Der Faktencheck
Es gab leider dieses abscheuliche Fehlverhalten einiger Züchter, das durch den Tierschutzverband in Italien (LAV) zur Anzeige gebracht wurde. Diese Anzeige richtete sich gegen 50 Betriebe, die erwiesenermaßen gegen das Tierschutzgesetz verstoßen haben.
Man muss hier aber auch beachten, dass in der Gegend um Kampanien ca. 80% der in Italien ansässigen Züchter beheimatet sind, das dürften sehr viel mehr als 50 sein. Genaue Zahlen zur Menge der Aufzuchtbetriebe konnten wir nicht finden, der Großteil dieser Betriebe hält sich an geltende Gesetze.
Es ist zu erwähnen, dass das „Consorzio Tutela Mozzarella di Bufala Campana“ (Genossenschaft für Büffelmozzarella aus Kampanien) sich klar gegen diese Praxis ausspricht und bei Verstößen mit den Ordnungskräften zusammenarbeitet.
Ergebnis:
Der Artikel entspricht der Wahrheit. Es gab Fälle in Italien, die sich dieser Praktik bedienten.
Weitere Links:
Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein.
(Mehr zur Arbeitsweise)
