Die wichtigsten Fragen zum Böllerverbot zu Silvester!

Autor: Tom Wannenmacher

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Artikelbild: Shutterstock.com / Von dcwcreations
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Erst gestern haben wir berichtet, dass ab ab dem 16.12.2020 in Deutschland härtere Maßnahmen gelten und das bereits im Vorfeld wurde über Lockerungen für Weihnachten und Silvester diskutiert wurde.

Für Weihnachten wird es diese nun geben, doch für Silvester nicht. Das bedeutet, dass es für den Jahreswechsel keine Ausnahmen geben wird, um doch in einer größeren Runde zu feiern. Auch wird es an bestimmten Orten ein Böllerverbot geben.

Die Verbraucherzentrale meint dazu: „Auch Verzicht ist ein Verbraucherrecht“

Seit dieser Woche gelten neue Regeln zur weiteren Corona-Eindämmung. Und die schränken unter anderem die Nutzung von Raketen, Feuerwerksbatterien und Böllern an Silvester ein. Rechtsexpertin Dr. Katarzyna Guzenda von der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) beantwortet die wichtigsten Fragen dazu.

Darf ich Böller zünden, die ich noch aus dem Vorjahr habe?

Katarzyna Guzenda: „Wir raten in diesem Jahr generell davon ab, Feuerwerk zu zünden. In der angespannten Corona-Lage sollten unnötige Belastungen für Feuerwehren oder das Gesundheitswesen und jedwede Zusatzgefahren vermieden werden. Das gilt selbst dann, wenn das Zünden im eigenen Garten rechtlich erlaubt sein mag oder vor der Haustür kein explizites Feuerwerksverbot gilt.“

Was ist mit Böllern, die ich bereits online bestellt habe?

Guzenda: „Einige Landesverordnungen verbieten den Verkauf von pyrotechnischen Gegen-ständen. Bei anderen ist ausdrücklich auch deren Abgabe, also die Auslieferung, verboten. Grundsätzlich steht Verbrauchern bei Bestellungen im Internet ein Widerrufsrecht zu. Wer in dieser Situation also unsicher ist, kann die Bestellung stornieren und hat Anspruch auf Geld-zurück.“

Was passiert, wenn der Handel sich nicht an die Verbote hält?

Guzenda: „Hier setzen wir auch auf die Vernunft der Gewerbetreibenden. Bei einem Verstoß gegen den Verkauf pyrotechnischer Gegenstände müssen Händler jedoch mit einer Strafe rechnen. So sieht beispielsweise im Land Brandenburg der Bußgeldkatalog einen Regelsatz von 1.000 bis 12.500 Euro vor.“

Kann ich Böller schnell noch im grenznahen Ausland kaufen?

Guzenda: „Keine gute Idee. Der kleine Grenzverkehr etwa nach Polen ist ab Mittwoch untersagt. Aber auch aus anderen EU-Ländern dürfen nur zugelassene Feuerwerkskörper eingeführt werden.“

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Aktuelle Informationen rund um Ihre Verbraucherfragen rund um Corona hat die Verbraucher-zentrale hier zusammengestellt: www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/corona

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg
Artikelbild: Shutterstock.com / Von dcwcreations
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