Kein allgemeines, sondern lokales Böllerverbot in Deutschland an Silvester

Autor: Charlotte Bastam

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Artikelbild: Shutterstock.com / Von Jag_cz
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An vielen öffentlichen Plätzen wird die Knallerei untersagt sein. Auch zu kaufen wird es die Silvesterkracher in Läden nun nicht mehr geben.

Ab heute gelten in Deutschland bis zum 10. Januar härtere Maßnahmen. Im Vorfeld wurde über Lockerungen für Weihnachten und Silvester diskutiert. Für Weihnachten wird es diese nun geben, doch für Silvester nicht. Das bedeutet, dass es für den Jahreswechsel keine Ausnahmen geben wird, um doch in einer größeren Runde zu feiern. Auch wird es an bestimmten Orten ein Böllerverbot geben.

Fällt das Silvesterfeuerwerk nun flach?

Nicht ganz. Doch nach dem Beschluss von Bund und Ländern gilt bundesweit ein An- und Versammlungsverbot. An belebten Plätzen wird es zudem ein Feuerwerksverbot geben, doch werden die Orte von den Kommunen selbst bestimmt. Außerdem werden Böller und Feuerwerk von nun an nicht mehr in den Läden zu kaufen sein. Bei Verstößen drohen Händler*Innen hohe Geldstrafen.

Was ist mit dem Böllerzeug, das ich schon habe?

Die Verbraucherzentrale Brandenburg rät dazu, bei Internetkäufen sein Widerspruchsrecht zu nutzen. Auch schnell nochmal ins Ausland fahren, sei keine gute Idee. Wer nämlich mal kurz zum Einkaufen nach Polen oder nach Tschechien will, muss in Quarantäne.

Der kleine Grenzverkehr, der die Ein- und Ausreise innerhalb für 24 Stunden für nicht triftige Gründe erlaubte, wurde bereits am 9. Dezember in Bayern gestrichen und ist von nun auch in Brandenburg aufgehoben. Auch in die Niederlande fahren bringt hier nichts, denn dort steht die Entscheidung bereits länger, keine Böller zu verkaufen.

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Die übriggeblieben Silvesterkracher vom letzten Jahr, kann man theoretisch noch im eigenen Garten oder vor der Haustüre zünden. Allerdings rät die Bundesregierung dringlich davon ab. Begründet wird das u.a. damit, dass das Böllerverbot auch zu Gunsten der Krankenhäuser sei, die sich zum Jahreswechsel oft um viele  zusätzliche Patient*Innen kümmern müssen.

Umweltorganisationen fordern schon lange ein Böllerverbot

Dabei ist die Diskussion über das Böllerverbot nicht neu. Die Umwelthilfe startete bereits letztes Jahr eine Petition, um die private Knallerei in 31 Städten verbieten zu lassen. Denn etwa so viel wie 16 Prozent des jährlichen Feinstaubs, der im Straßenverkehr ausgestoßen wird, wird zum Jahreswechsel innerhalb weniger Stunden in die Luft geblasen. In anderen Worten sind das ungefähr 5000 Tonnen besonders giftiger Feinstaub. Dieses Jahr wird man sich vielleicht ein paar Tonnen sparen können.

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