Ein Online-Shop mit Traumpreisen. Eine Kanzlei, die verlorenes Geld zurückholen will. Eine Seite, die sich als Behörde ausgibt. Wer hinter einer Website steckt, lässt sich oft mit drei Prüfungen eingrenzen: Impressum, Firmenregister und Domain-Daten.
Teil 1 bis Teil 3 drehten sich um Facebook-Seiten, Werbung und Bilder. Jetzt verlassen wir die Plattformen und schauen uns Websites an.
Was muss im Impressum stehen?
Geschäftliche Websites müssen angeben, wer sie betreibt. In Österreich regeln das vor allem das E-Commerce-Gesetz und das Mediengesetz, in Deutschland seit Mai 2024 das Digitale-Dienste-Gesetz. Dazu gehören etwa der vollständige Name, die Rechtsform und eine Anschrift.
Ein vollständiges Impressum ist aber noch kein Beweis. Die Watchlist Internet berichtete 2026 über eine angebliche Agentur, die echte Impressumsdaten verwendete und dadurch erste Überprüfungen bestand. Deshalb gehört zum Impressum immer der zweite Blick ins Register. Wie Betrüger mit solchen Seiten frühere Opfer abzocken, zeigt „Recovery Scam: Wenn Betrüger das Geld zurückholen wollen“.
Wie prüft man eine Firma im Register?
In Österreich stehen Firmen im Firmenbuch. Die Suche über JustizOnline ist kostenlos, ebenso ein Teilauszug mit den Basisdaten – dafür braucht man aber eine Anmeldung mit ID Austria. Der vollständige Auszug kostet eine Gebühr. In Deutschland heißt das Gegenstück Handelsregister, in der Schweiz Handelsregister mit der Suchplattform Zefix. Firmen aus anderen EU-Staaten lassen sich über die Unternehmenssuche des Europäischen Justizportals finden.
Beim Vergleich zählen die Details: Stimmen Name, Registernummer und Adresse exakt mit dem Impressum überein? Eine echte Firma unter anderem Namen oder eine Registernummer, die zu einem ganz anderen Unternehmen gehört, sind deutliche Alarmzeichen.
Was verraten die Domain-Daten?
Für Adressen wie .com, .net oder .shop hilft das kostenlose ICANN Lookup. Es zeigt unter anderem, wann eine Domain registriert wurde und über welchen Anbieter. Der Name des Inhabers ist dort seit der Datenschutz-Grundverordnung aber meist geschwärzt. Für .at-Domains ist nic.at zuständig. Daten von Privatpersonen zeigt nic.at nicht öffentlich. Daten von Firmen, Vereinen und anderen Organisationen werden laut nic.at ab 1. Oktober 2026 öffentlich angezeigt.
Auch geschwärzte Daten können etwas verraten. Bei unserer Recherche zu einer Entkleidungs-App war die Domain erst am 11. Juli 2026 registriert worden. Name und Adresse waren geschwärzt, sichtbar blieben aber Land und Provinz: China, Guangdong. Der Domain-Anbieter Cloudflare erklärt selbst, dass diese beiden Angaben bei der Schwärzung stehen bleiben.
Aussagekräftig sind vor allem Registrierungsdatum, Land und Region – und ob sie zu dem passen, was die Website über sich behauptet. Zusammen mit der Seitentransparenz aus Teil 1 ergibt sich oft ein deutlich klareres Bild.
Quellen
- IHK Chemnitz: Pflichtangaben im Internet – die Impressumspflicht (Deutschland, § 5 DDG).
- TrustYourWebsite: Impressumspflicht in Österreich: ECG, MedienG, UGB, Mai 2026.
- Watchlist Internet: Recovery Scam: Fake-Agenturen schädigen Opfer erneut, Juni 2026.
- JustizOnline: Häufige Fragen zum Firmenbuch.
- Unternehmensserviceportal: Firmenbuch (inkl. Hinweis auf die EU-Unternehmenssuche).
- ICANN: Registration Data Lookup.
- nic.at: FAQ Domain-Inhaber und Whois-Policy.
- Cloudflare: WHOIS redaction.
- Mimikama: KI-Werbung auf Facebook entblößt Frauen trotz Meta-Verbot, 30. August 2026.
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