Drei Jahre Gefängnis im Falle von Selbstjustiz

Selbstjustiz kann schwerwiegende Konsequenzen haben. Ein Supermarktleiter wurde wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt. Mimikama klärt auf

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Berlin: Die Selbstjustiz eines Supermarktleiters führte nicht nur zum Tod seines Opfers, sondern auch zur Inhaftierung

Wie die ‘Zeit’ und ‘Web’ berichten, wurde der Supermarktleiter, welcher im September 2016 an einem Ladendieb Selbstjustiz übte zu drei Jahren und drei Monaten Gefängnisstrafe verurteilt.

Der 29-Jährige wurde am Montag vom Berliner Landesgericht der Körperverletzung mit Todesfolge für schuldig gesprochen.

Im September letzten Jahres soll er einem 34-jährigen Obdachlosen einen heftigen Schlag mit einem Quarzsandhandschuh verpasst haben, nachdem dieser eine Flasche Weinbrand stehlen wollte.

Der Obdachlose war nach wenigen Tagen an der Folge eines Schädel-Hirn-Traumas gestorben.

Ob der Schlag des Angeklagten die Ursache für den Tod war, war im Prozess umstritten.


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