Karlsruhe – Die Bundesanwaltschaft ermittelt gegen zwei namentlich bekannte Beschuldigte wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a StGB).
Sie lässt daher heute (28. August 2017) aufgrund von Beschlüssen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 24. und 25. August 2017 in Mecklenburg-Vorpommern die Wohnungen sowie Arbeits- und Geschäftsräume der beiden Beschuldigten und weiterer nicht tatverdächtiger Dritter von Beamten des Bundeskriminalamtes mit Unterstützung der Bundespolizei durchsuchen.
Nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen haben sich die beiden Beschuldigten mit weiteren Personen in verschiedenen Chatgruppen ausgetauscht. Im Vordergrund soll dabei die politische Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland, namentlich die aus ihrer Sicht verfehlte Flüchtlings- und Zuwanderungspolitik, gestanden haben.
Als deren Folge sollen die Beschuldigten eine Verarmung der privaten und öffentlichen Haushalte sowie eine Zunahme von Anschlägen und sonstigen Straftaten bis hin zum Zusammenbruch der staatlichen Ordnung befürchtet haben. Für diesen Fall beabsichtigten sie, Vorsorge zu treffen. Dazu sollen sie sich mit Lebensmitteln sowie Munition für ihre bereits legal beschafften Waffen eingedeckt haben.
Darüber hinaus sollen die Beschuldigten den von ihnen befürchteten Krisenfall als Chance gesehen haben, Vertreter des politisch linken Spektrums festzusetzen und mit ihren Waffen zu töten. Zu dieser Personengruppe sollen die Beschuldigten eine Liste mit Namen und weiteren Personalien angelegt haben.
Die heutigen Durchsuchungsmaßnahmen dienen dazu, die bestehenden Verdachtsmomente zu objektivieren.
Quelle: Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
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