Eilmeldungen von N24 und RTL Explosiv?
Autor: Tom Wannenmacher
Seit Tagen werden auf Facebook immer wieder zwei Bilder geteilt bei denen man meinen könnte das diese von dem TV Sendern “N24” und “RTL-Explosiv” stammen könnten. Es handelt sich um folgende Images:
Wir haben mit den Medien Kontakt aufgenommen!
Beide Bilder stammen NICHT von den genannten Medien. Diese wurde von Facebook-Usern, welche nicht bekannt sind, selbst erstellt und in den Umlauf gebracht.
RTL selbst hat uns dazu folgende Information übersendet!
Antwort von RTL:
Liebes Mimikama-Team,
Sie baten um kurze Einschätzung eines externen Postings zur angebl. Vergewaltigung einer Polizistin in der Silvesternacht in Köln.
Das Magazin „Explosiv“ hat im Rahmen der Berichterstattung am 8.1. von 3 angezeigten Vergewaltigungen gesprochen. Die Polizistin, die in zivil unterwegs war und die von den Tätern unsittlich berührt wurde, wurde nicht vergewaltigt. Nach deutschem Recht gilt die Art der Belästigung jedoch als versuchte Vergewaltigung. Insofern ist der Inhalt des Postiings nicht korrekt.
Sollten Sie noch Rückfragen haben, gerne direkt bei mir melden.
Mit freundlichen Grüßen aus Köln
N24 hat am 5.1.2016 folgender Information veröffentlicht!
N24 hat wiederum am 5.1.2016 einen Artikel veröffentlicht in welchem u.a. Textbausteine eines DPA Berichtest veröffentlicht wurden. In diesem steht u.a.
Wie sind die Täter vorgegangen?
Augenzeugenberichten zufolge bildeten sich Gruppen von mehreren Männern, die Frauen umzingelten, bedrängten und ausraubten. Auch eine Zivilpolizistin soll bedrängt worden sein. „Ein Täter hat einer Zivilpolizistin in die Hose gefasst“, berichtete der NRW-Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Arnold Plickert
Fazit:
Ja es gab einen Vorfall in besagter Nacht, in welcher eine Polizistin in Zivil verwickelt war. Das diese “nur” bedrängt und nicht vergewaltigt wurde, macht die Sache nun gerade nicht besser. Die beiden erwähnten Bilder stammten jedoch NICHT von RTL-Explosiv und N24.
Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell
war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur
Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge (keine Faktenchecks) entstand durch den Einsatz von maschineller Hilfe und
wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)
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