Einstweilige Verfügung gegen „Datenschutzauskunft-Zentrale“!

Autor: Ralf Nowotny

Dein Beitrag hilft Mimikama beim Faktencheck: Unterstütze uns via PayPal, Banküberweisung, Steady oder Patreon. Deine Hilfe zählt, um Fakten zu klären und Verlässlichkeit zu sichern. Unterstütze jetzt und mach den Unterschied! ❤️ Danke

In den letzten Tagen bekamen sehr viele Unternehmer ein Fax von einer „Datenschutzauskunft-Zentrale“. Doch dem Treiben jener Pseudo-Behörde wird nun vorerst ein Riegel vorgeschoben.

Vor wenigen Tagen berichteten wir erst von dem besagten Fax.

Die Kanzlei LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte aus München hat nun eine Einstweilige Verfügung gegen die dahinter stehende DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale Ltd. aus Malta erwirkt.

Das Landgericht München I hat es dem Unternehmen bei Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 € verboten, an unsere Kanzlei weitere Schreiben als „Datenschutzauskunft-Zentrale“ zu senden. Nach Zustellung der Einstweiligen Verfügung hat die DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale Ltd. die Gelegenheit, gegen dieses Beschluss Widerspruch einzulegen.

Rechtsanwalt Daniel Loschelder:

„Das Landgericht München I hat mit erfreulich klaren Worten ausgeführt, dass die von der DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale Ltd. verwendeten Trickformulare einen eklatanten Verstoß gegen den Grundsatz der Preisklarheit darstellen.“

Die Kanzlei LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte hat in den letzten Jahren unzählige erfolgreiche Gerichtsverfahren gegen Abofallenbetreiber wie die DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale Ltd. geführt.

Rechtsanwalt Loschelder:

„Wir gehen davon aus, dass in den kommenden Tagen die ersten Rechnungen versandt werden. Insofern ist es erfreulich, in einem so frühen Stadium bereits eine gerichtliche Entscheidung herbeigeführt zu haben, welche das Geschäftsmodell der DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale Ltd. ausdrücklich missbilligt.“

Quelle: Pressemitteilung LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte
Weiterführende Informationen: Einstweilige Verfügung


Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell
war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur
Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.


2) Einzelne Beiträge (keine Faktenchecks) entstand durch den Einsatz von maschineller Hilfe und
wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)


Mit deiner Hilfe unterstützt du eine der wichtigsten unabhängigen Informationsquellen zum Thema Fake News und Verbraucherschutz im deutschsprachigen Raum

INSERT_STEADY_CHECKOUT_HERE

Sind Sie besorgt über Falschinformationen im Internet? Mimikama setzt sich für ein faktenbasiertes und sicheres Internet ein. Ihre Unterstützung ermöglicht es uns, weiterhin Qualität und Echtheit im Netz zu gewährleisten. Bitte unterstützen Sie und helfen Sie uns, ein vertrauenswürdiges digitales Umfeld zu schaffen. Ihre Unterstützung zählt! Werde auch Du ein jetzt ein Botschafter von Mimikama

Mimikama Workshops & Vorträge: Stark gegen Fake News!

Mit unseren Workshops erleben Sie ein Feuerwerk an Impulsen mit echtem Mehrwert in Medienkompetenz, lernen Fake News und deren Manipulation zu erkennen, schützen sich vor Falschmeldungen und deren Auswirkungen und fördern dabei einen informierten, kritischen und transparenten Umgang mit Informationen.

Mehr von Mimikama