Die Behauptung
Ein neues Gesetz in Österreich soll Eltern ins Gefängnis bringen, wenn sie sich weigern, einer Geschlechtsangleichung ihres Kindes zuzustimmen. Laut Petition von CitizenGO drohen Freiheitsstrafen und Sorgerechtsverlust, wenn Eltern abwarten, kritisch hinterfragen oder nicht affirmativ reagieren.
Aufgestellt von: Soziale Medien
Irreführend
Teilweise wahr. Es existiert ein Gesetzesentwurf der Grünen, der bestimmte Interventionen bei Jugendlichen im Kontext ihrer Geschlechtsidentität unter Strafe stellt. Dieser ist aber noch nicht beschlossen. SPÖ und NEOS unterstützen das Vorhaben politisch. Eine automatische Gefängnisstrafe für Eltern, die nicht zustimmen, ist jedoch unzutreffend.
Kurze Faktenübersicht:
- Der Entwurf wurde von den Grünen eingebracht (296/A), SPÖ und NEOS unterstützen ihn öffentlich
- Vorgesehen sind bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe oder 30.000 € Geldstrafe bei „Konversionsmaßnahmen“
- Der Begriff ist juristisch unklar, die Auslegung könnte auch Eltern oder Therapeut:innen betreffen
- Kritische Stimmen befürchten: Auch ergebnisoffenes Abwarten könnte kriminalisiert werden
Hinweis: In diesem Artikel wurde der Begriff „Geschlechtsumwandlung“ verwendet, da er in der Petition von CitizenGO wörtlich so genannt wird. Uns ist bewusst, dass dieser Begriff medizinisch wie gesellschaftlich nicht präzise ist und von vielen Betroffenen als verletzend empfunden wird. Die korrekte und respektvolle Bezeichnung lautet „Geschlechtsangleichung“ oder „geschlechtsangleichende Maßnahmen“, da hierbei keine „Umwandlung“ im Sinne eines Wechsels stattfindet, sondern ein Anpassen an die selbst empfundene Geschlechtsidentität. Wir verwenden Begriffe mit Bedacht – und weisen in diesem Fall ausdrücklich darauf hin, dass die Wortwahl „Geschlechtsumwandlung“ nicht unserer redaktionellen Haltung entspricht, sondern zur korrekten Wiedergabe der zitierten Quellen diente.
Die drastische Behauptung: Eltern im Gefängnis wegen Trans-Kritik?
In sozialen Netzwerken, auf WhatsApp und in Petitionen kursiert seit Juni 2025 eine aufrüttelnde Behauptung: In Österreich könnten Eltern ins Gefängnis kommen, wenn sie sich weigern, die Geschlechtsangleichung ihres Kindes zu unterstützen.
Die Organisation CitizenGO veröffentlichte am 23. Juni 2025 eine Petition unter dem Titel „Keine Eltern einsperren: Stoppt das ‚Gesetz gegen Konversionsbehandlungen!‘, die sich direkt gegen ein angeblich kurz vor der Verabschiedung stehendes Gesetz richtet.
Dort heißt es, das geplante „Gesetz gegen Konversionsbehandlungen“ würde Hormonbehandlungen und Operationen zur einzig erlaubten Option machen, während jede kritische Begleitung strafbar würde. Eltern, die sich weigern, müssten das Sorgerecht abgeben oder mit einer Freiheitsstrafe rechnen.
Die Petition spricht von einem „Trans-Hype“ unter Jugendlichen, behauptet eine soziale Ansteckung und warnt vor irreversiblen Hirnschäden durch Pubertätsblocker.
Diese Aussagen verknüpfen reale Gesetzesinhalte mit Zuspitzungen und selektiver Interpretation.
Es stimmt: Ein Gesetzesentwurf liegt vor.
Es stimmt auch: Er sieht unter bestimmten Bedingungen Strafen vor.
Aber es stimmt nicht, dass Eltern per se zu Gefängnisstrafen verurteilt werden, wenn sie eine Transition nicht aktiv unterstützen. Der Gesetzeswortlaut gibt das so nicht her.
Dennoch gibt es einen ernst zu nehmenden Kern: Die juristische Unklarheit könnte zu problematischen Auslegungen führen. Und genau das ist gefährlich.
Was im Gesetz steht, und warum der Wortlaut zählt
Der Entwurf trägt den offiziellen Titel „Konversionsmaßnahmen-Schutz-Gesetz (Konv‑Sch‑G)“ und wurde am 22. Mai 2025 von der Parlamentsfraktion der Grünen im österreichischen Nationalrat eingebracht.
In der Parlamentskorrespondenz Nr. 479 vom 3. Juni 2025 wurde die erste Ausschussbehandlung dokumentiert. Der Entwurf selbst liegt unter der Zahl 296/A vor.
Darin wird definiert, dass „Konversionsmaßnahmen“ alle Interventionen sind, die auf die Veränderung oder Unterdrückung der sexuellen Orientierung, der geschlechtlichen Identität oder des Geschlechtsausdrucks gerichtet sind. Dies betrifft nicht nur medizinische, sondern auch psychologische, seelsorgerische oder elterliche Handlungen, insbesondere bei schutzbedürftigen Gruppen wie Minderjährigen oder Personen in Abhängigkeitsverhältnissen.
Verboten werden sollen laut §3 alle derartigen Maßnahmen an:
- Minderjährigen
- jungen Erwachsenen unter 21 Jahren bei Zwangslagen oder mangelnder Urteilsfähigkeit
- nicht entscheidungsfähigen oder physisch/psychisch wehrlosen Personen
- Menschen in Autoritätsverhältnissen (Eltern, Lehrer:innen, Therapeut:innen)
Strafen:
- Bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe oder 720 Tagessätze Geldstrafe
- Bis zu 30.000 Euro Bußgeld für Werbung oder Anbahnung
- Bei Uneinbringlichkeit: bis zu 24 Wochen Haft
Wichtig: Ausgenommen sind laut §2 Abs. 3 Therapien, die „ergebnisoffen“ oder affirmativ begleiten. Doch was genau als „ergebnisoffen“ gilt, ist nicht klar definiert. Wird bereits eine abwartende psychologische Begleitung ohne affirmatives Ziel als „Veränderung“ gewertet? Die Kritik von Fachleuten setzt genau hier an.
Wer politisch verantwortlich ist, und was das Parlament wirklich beschlossen hat
Zwar wurde der Entwurf formal von den Grünen eingebracht, doch SPÖ und NEOS tragen das Vorhaben inhaltlich mit. Das geht klar aus der offiziellen Parlamentskorrespondenz hervor. Dort heißt es:
„ÖVP, SPÖ und NEOS hätten sich bezüglich eines Verbots von Konversionsmaßnahmen bereits im Rahmen des Regierungsübereinkommens geeinigt.“
Konkret sagten:
- Mario Lindner (SPÖ): „Wir sind bereits in der finalen Umsetzung.“
- Henrike Brandstötter (NEOS): „Eine gesetzliche Lösung wird bald kommen.“
- Nico Marchetti (ÖVP) äußerte zwar Bedenken zum Begriff „Geschlechtsausdruck“, bestätigte aber die laufende Zusammenarbeit.
Die Petition von CitizenGO benennt daher SPÖ und NEOS als treibende Kräfte. – Inhaltlich nicht falsch, aber formal nicht ganz sauber. Es gibt noch keinen Koalitionsentwurf, aber politische Einigkeit über das Ziel. Nur die Begriffe und juristischen Formulierungen sind noch in Verhandlung.
Was Kritiker:innen sagen, und wo die Risiken liegen
Die Sorge, dass der Entwurf zu einer Einschränkung der Therapiefreiheit führen könnte, wird von vielen Fachleuten geteilt, nicht nur von ideologischen Gruppen.
„Eine ergebnisoffene Therapie eines jungen Menschen, der sich in seinem Körper verunsichert fühlt, ist keine Konversionstherapie. Sie ist Ausdruck von Ernstnehmen, Respekt und professioneller Verantwortung.“
Dr. Daniela Karall, Präsidentin der Österreichischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde
Auch die Psychiaterin Bettina Reiter kritisiert, dass das Gesetz das bewährte Prinzip des „Watchful Waiting“ praktisch verunmöglicht. Zahlreiche internationale Studien, z. B. aus Großbritannien, Schweden und Finnland, haben gezeigt, dass ein erheblicher Teil der Jugendlichen mit Geschlechtsdysphorie ohne medizinische Eingriffe in ihrer Entwicklung stabil wird.
Besonders alarmierend ist, dass das Gesetz jede nicht-affirmative Maßnahme unter Generalverdacht stellt. Dabei gibt es in Österreich keine Belege für organisierte, schädliche Konversionstherapien im Zusammenhang mit Transidentität. Warum also ein Strafgesetz, das potenziell medizinisches Handeln kriminalisieren könnte?
Zeitstrahl der Entwicklungen rund um das Konversionsgesetz
| Datum | Ereignis |
| 22.05.2025 | Einbringung des Gesetzesentwurfs 296/A durch die Grünen |
| 03.06.2025 | Erste Behandlung im Gleichbehandlungsausschuss, Vertagung |
| Juni 2025 | Petition von CitizenGO, WhatsApp-Ketten, Debatten in Medien |
| bis Juli 2025 | Erwartete Koalitionsfassung von SPÖ, NEOS und ÖVP vor Sommerpause |
| noch offen | Abstimmung im Nationalrat |
FAQ
Ist das Gesetz bereits beschlossen?
Nein. Der Entwurf wurde bisher nur eingebracht und im Ausschuss behandelt. Eine Abstimmung im Plenum steht noch aus. Es kann sich noch ändern oder abgeändert werden.
Wird „kritisches Nachfragen“ wirklich strafbar?
Das ist nicht eindeutig. Der Gesetzestext erwähnt „Veränderung oder Unterdrückung“ als strafbar, ob z. B. ein therapeutisches Abwarten darunterfällt, ist unklar. Jurist:innen und Fachleute warnen vor genau dieser Unsicherheit.
Wer ist politisch verantwortlich?
Der Antrag stammt von den Grünen. SPÖ und NEOS unterstützen das Vorhaben politisch. Die ÖVP arbeitet mit, äußert aber formale Bedenken. Es handelt sich also um ein Projekt, das voraussichtlich im Konsens beschlossen werden soll.
Sind Hormone und Operationen die einzige erlaubte Behandlung?
Nein. Das Gesetz verpflichtet niemanden zu medizinischen Maßnahmen. Aber es erlaubt ausschließlich affirmativ ausgerichtete oder ergebnisoffene Begleitungen, alles andere könnte strafbar sein. Das ist der kritische Punkt.
Droht Eltern automatisch das Gefängnis?
Nein. Nur wenn das Verhalten der Eltern als strafbare „Konversionsmaßnahme“ gewertet wird, etwa durch Druck, Zwang oder ideologisch motivierte Beeinflussung. Ob das bloße Nicht-Zustimmen ausreicht, ist rechtlich nicht geklärt.
Fazit: Worum es wirklich geht, und was jetzt wichtig ist
Der aktuelle Gesetzesentwurf ist ein Beispiel dafür, wie gut gemeinte Schutzgesetze zur Gefahr werden können, wenn sie juristisch unpräzise formuliert sind. Die Intention – Schutz vor schädlichen Eingriffen in die Identität junger Menschen – ist nachvollziehbar. Doch der Gesetzestext verfehlt das Ziel: Er schafft Unsicherheit, kriminalisiert potenziell ärztliche und elterliche Verantwortung und öffnet Tür und Tor für willkürliche Anzeigen.
Die Empörung ist also nicht aus der Luft gegriffen. Sie ist aber auch kein Freifahrtschein für Falschbehauptungen. Wer sagt, „Eltern kommen ins Gefängnis, wenn sie nicht zustimmen“, greift zu kurz. Wer aber behauptet, das Gesetz sei harmlos, verschweigt die juristischen Gefahren. Es braucht Präzision, nicht nur im Gesetz, sondern auch in der Debatte.
Forderung an die Politik: Macht Gesetze, die schützen, aber nicht verunsichern. Und definiert klar, was erlaubt und was verboten ist. Alles andere gefährdet Vertrauen, Therapiefreiheit und elterliche Verantwortung.
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