Der Rundfunkbeitrag, früher GEZ genannt, ist vielen Deutschen ein Dorn im Auge. Kein Wunder, dass es deswegen zig Klagen und teilweise skurrile „Tipps“ gab, wie man diesem Beitrag entgehen könnte.


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Nun hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein letzinstanzliches Urteil darüber gefällt.

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Quelle: Welt.de

Der Rundfunkbeitrag – des Deutschen ungeliebte Bürde

Früher war es komplizierter, aber gerechter: für jedes Gerät, welches Radio oder Fernsehen empfangen konnte, wurde einer Gebühr von der GEZ (Gebühreneinzugszentrale) berechnet. Ein teurer Spaß, wenn man eine Familie mit mehreren Geräten war. Seit 2013 ist es einfacher: Jeder Haushalt zahlt einen Beitrag von 17,50 € im Monat, unabhängig von der Anzahl der Geräte, unabhängig davon, ob überhaupt ein Gerät vorhanden ist.

Die Klage

Gegen jene „Zwangsabgabe“ gibt es seitdem sehr viel Unmut. Die Einen weigern sich, das „Staatsfernsehen“ zwangszufinanzieren, die Anderen finden es ungerecht, da sie gar keinen Fernseher haben und höchstens mal online gelegentlich einen Privatsender schauen.

Im Rahmen dessen wurde auch viele vermeintliche „Tipps“ verbreitet, wie man legal jenen Rundfunkbeitrag legal umgehen könne, z.B. indem man auf Barzahlung des Beitrages besteht. Das dies so einfach dann doch nicht ist, haben wir hier beschrieben. Genauer haben wir jenen Rundfunkbeitrag hier beleuchtet und sehr ausführlich erklärt.

Nun haben also einige Klagen von Privatleuten die Oberste Instanz, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, erreicht. Begründung der Kläger:

„Bei dem Rundfunkbeitrag handelt es sich um eine Steuer, weil jeder Inhaber oder Mieter einer Wohnung zur Zahlung verpflichtet ist, unabhängig von der Existenz eines Fernsehers oder Radios.“

Das Urteil

Am Freitag, den 18. März 2016 hat das Bundesverwaltungsgericht Leipzig in mehreren Urteilen entschieden:

„Auch wer keinen Fernseher und kein Radio besitzt, muss weiterhin den neuen Rundfunkbeitrag zahlen. Der Rundfunkbeitrag ist mit dem Grundgesetz vereinbar.“

Die Argumentation beruht darauf, dass in Deutschland 100% aller Haushalte ein TV-fähiges Gerät habe, wozu auch Laptops, Tablets und Smartphones zählen. Inwieweit jene Funktion auch genutzt wird, sei irrelevant und nicht nachweisbar.

Ist das das letzte Urteil?

Ja. In den vergangenen Jahren gab es zahlreiche Klagen gegen den Rundfunkbeitrag, weswegen nun von der Obersten Instanz, dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig, jenes letzinstanzliche Urteil gefällt wurde. Sprich: Die war die letzte Instanz, „weiter oben“ kann nicht mehr geklagt werden.

Kann ich den Rundfunkbeitrag trotzdem irgendwie umgehen?

Ja, dafür gibt es auch einige Ausnahmesituationen. Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Auszubildende oder Taubblinde zum Beispiel müssen keinen Rundfunkbeitrag zahlen. Anträge zur Befreiung und Ermäßigung kann man sich hier ausdrucken.

Fazit:

Der Rundfunkbeitrag wird uns also bis auf weiteres erhalten bleiben. Weitere Klagen oder dubiose „Tricks“ helfen da nicht weiter. Aber es gibt wenigstens immer noch legale Möglichkeiten, sich von dem Rundfunkbeitrag, zumindest zeitweise, befreien zu lassen.

Autor: Ralf, mimikama.org


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