An dieser Stelle steht zumindest fest: egal welche Version wahr ist, sie ist ein Zeichen für eine extrem ausufernde Radikalisierung.
Staatsanwaltschaft und Polizei gehen jedoch derzeit von einem erfundenen Überfall aus.
Ursprung ist hier die Meldung der Linkspartei in Wismar. Hier wird genannt, dass ein Parteimitglied offenbar überfallen und durch Messerstiche verletzt worden. man spricht von einem rechtsextremen Hintergrund.
Eine Pressemitteilung der Partei Die Linke schildert den Angriff:
5. JANUAR 2016
Messerattacke auf Politiker verurteilt
Am Montag wurde das Kreisvorstandsmitglied der Schweriner LINKEN, Julian Kinzel, in Wismar Opfer einer Messerattacke. Die drei Täter schlugen ihn nieder und stachen, nach Aussage der behandelnden Ärzte, mit einem Messer etwa 17 mal auf ihr Opfer ein. Dabei wurde er als „schwule Kommunistensau“ beschimpft. Dies und die Bekleidung eines der Täter mit szenetypischer Bekleidung (Thor Steinar) nähren den Verdacht, dass es sich um eine rechtsextremistisch motivierte Straftat handelt. Der Kreisvorstand wünscht seinem Mitglied schnelle Genesung.
Siehe dazu auch die TV-Berichterstattung vom 06.01.2016 im NDR.
Zweifel an der Darstellung
Die Staatsanwaltschaft äußerte jedoch nun Zweifel an dem dargestellten Tatablauf.
Ein Gutachter habe festgestellt, die Art der Verletzungen sei „nicht mit dem behaupteten Verlauf des Überfalles in Übereinstimmung zu bringen“, sagte Staatsanwalt Stefan Urbanek. Dagegen sei „hinreichend wahrscheinlich“, dass sich der junge Mann selbst verletzt habe.
Aufgrund dieser Angaben laufen nun die Ermittlungen in alle Richtungen. Die Polizei Schwerin hat folgende Pressemitteilung dazu veröffentlicht:
POL-HRO: ~ Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Schwerin Staatsanwaltschaft leitet Ermittlungen gegen ´Jungpolitiker´ ein ~
Nr. 3221906 – 11.01.2016 – PP HRO – Polizeipräsidium Rostock
Schwerin (ots) –
Die Staatsanwaltschaft Schwerin und das Fachkommissariat 4 (Staatsschutz) der Kriminalpolizeiinspektion Schwerin kommen nach den bisher durchgeführten Ermittlungen zu dem Ergebnis, dass der 18-jährige LINKEN-Nachwuchspolitiker Julian Kinzel den u.a. in seiner Strafanzeige beschriebenen Überfall auf ihn in Wismar lediglich erfunden hat. Zu dieser Auffassung kommen die Ermittlungsbehörden aufgrund eines Gutachtens eines Rechtsmediziners, das dieser angesichts der Untersuchung der Verletzungen des Anzeigeerstatters und im Rahmen einer Rekonstruktion des Vorfalles am Tatort im Beisein des vermeintlich Geschädigten vorgenommen hat. Der Sachverständige kommt zu dem Schluss, dass die Art der Verletzungen nicht mit dem behaupteten Verlauf des Überfalles in Übereinstimmung zu bringen seien, eine Selbstbeibringung dagegen hinreichend wahrscheinlich ist. Daneben war der Anzeigeerstatter nicht in der Lage, den bei dem vermeintlichen Überfall beschädigten Mantel bei der Polizei vorzulegen. Nach seinen Angaben sei ihm der getragene Mantel kurz nach dem Vorfall entwendet worden. Die Staatsanwaltschaft hat daher gegen den Anzeigenerstatter am heutigen Tage ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Vortäuschung einer Straftat (§ 145d Abs. 1 StGB) eingeleitet. Danach wird mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer wider besseres Wissen einer Behörde oder einer zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Stelle vortäuscht, dass eine rechtswidrige Tat begangen worden sei. Auf die Unschuldsvermutung wird ausdrücklich hingewiesen. Staatsanwaltschaft Schwerin– Pressestelle –
Bleicherufer 15
19053 Schwerin
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