Ein Nachtrag zu unserem gestrigen Artikel bezüglich “ Info zu “Bewerbung aufgrund Kopftuch abgelehnt””: auf der Webseite des Zahnarztes gibt es derzeit eine öffentliche Erklärung zu der E-Mail zu lesen.
Kurzer Rückblick: : in den sozialen Netzwerken ist derzeit ein Screenshot einer E-Mail unterwegs, welches die Absage einer Bewerbung per E-Mail zeigt. Es handelt sich dabei um folgenden Screenshot:
Nun ist eine öffentliche Erklärung des Zahnarztes hierzu veröffentlicht worden. Diese geben wir an hier wieder:
Öffentliche Erklärung Dr. Herbert Lunin
Für unsere zahnärztliche Praxis suchen wir im Moment eine ausgebildete zahnmedizinische Fachangestellte (m/w) idealerweise mit spezifischer Berufserfahrung. Wir benötigen eine Helferin für die Stuhl-Assistenz, aber auch speziell für den Hygienebereich.
Ich habe eine Bewerberin für die Arbeitsstelle mit einer unzureichenden und völlig falschen Formulierung abgewiesen. Dafür möchte ich mich zuerst einmal in aller Form und aufrichtig entschuldigen. Es war niemals meine Absicht, beleidigend zu wirken. Erklärungsversuche allein sind sicherlich nicht ausreichend. Meine Formulierungen waren einfach dumm und unpassend. Ich kann nur hoffen, dass meine Entschuldigung angenommen wird.
Ausgangspunkt war das leidige Dauerthema Kopftuch, das Hijab. Die Problematik ergibt sich in der Zuordnung dieses Themas zu Religion und Politik, zu Diffamierungsproblemen oder gar dem Grundgesetz. Problemfelder, die unterschiedlich diskutiert und interpretiert werden und zu gesellschaftlichen Polarisierungen führen.
In der Zahnmedizin entwickelte sich das Thema durch die Erhöhung der Hygienestandards durch das Robert-Koch-Institut auf eine andere Ebene. Zwischenzeitlich sind an den meisten Universitäten, ich nenne einmal speziell die Zahnklinik der Universität Marburg, Kopftücher in den klinischen Semestern aus rein hygienischen Gründen seit längerem nicht mehr gestattet. Um die religiösen Forderungen des Koranverse 24 und 31 zu erfüllen, können Einmal-OP-Hauben getragen werden, die die Haare entsprechend verhüllen. Eine Regelung, die sich langfristig keine Zahnarztpraxis entziehen kann und die grundsätzlich auch in unserer Praxis angewendet wird. Allerdings entspricht dieser Standard nicht immer der modischen Vorstellung der Helferin. Die ideale Einmal-Lösung ist noch nicht gefunden. Das Stoffkopftuch für den Tag ist jedenfalls nicht erlaubt, auch nicht in unserer Praxis.
Durch die Veröffentlichung habe ich allein am gestrigen Tag weit über 1000 Mails erhalten. Aggressive und gewaltbereite Aussagen waren nicht selten. In verschiedenen Accounts wurden mindestens genauso viele Äußerungen geschrieben, Bewertungsportale mit üblen Nachreden gefüllt. Das Praxistelefon kann wegen Überlastung nicht mehr zur Terminvergabe genutzt werden. In Wort und Schrift wird alles versucht, um den normalen Praxisablauf zu stören.
Politisch stehe ich weit weg von AFD und Neonazis, wurde für die meisten Schreiber aber sofort Kandidat in diesen Gruppierungen, zudem noch gewürzt mit unbeschreiblichen Hasstiraden. Sehr viele Äußerungen kann man ja nachlesen. Äußerungen, die die erwähnte Polarisierung weiter beschleunigen werden, alles Zubrot für die AFD.
Ich bitte einmal einzuhalten und darüber nachzudenken. Es ist nicht selten, dass man genau das Gegenteil dessen bekommt, was man erreichen möchte.
Das alles soll sich nicht nach Rechtfertigung anhören. Ich möchte mich allein entschuldigen.
Stuttgart, den 26.10.2016
Dr. Herbert Lunin
Quelle: http://www.thomaelunin.de/ am 27.10.2016
Vorsicht vor Hasskommentaren!
Unsere Bitte: unterlasst bitte jegliche Art von Drohungen. Egal wem gegenüber. Es sollte nun nun klar sein, dass der Rest der Kommunikation zwischen den beiden Parteien abäuft. Wir mahnen zur Besonnenheit in allen Kommentaren zu diesem Thema, da sowohl der Zahnarzt, aber auch die junge Frau hier juristisch gegen Hasskommentare angehen können – je nachdem, welche Meinungsposition sich zu Fehltritten verleiten lässt.
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