Erneut auf Facebook: „Schämt euch für dieses Urteil“

Erfahren Sie die Hintergründe zu einem viral geteilten Urteil über Kindesmissbrauch und die damit verbundenen Falschinformationen auf Mimikama

Wie funktioniert Desinformation im politischen Kontext? Antworten finden Sie im Leitfaden Politische Desinformation.

Erneut kursiert ein Zeitungsbericht aus dem Jahre 2016 auf Facebook – erneut erhalten wir dutzende Anfragen dazu.

Es geht dabei um den Missbrauch eines vierjährigen Kindes im Kreis Segeberg bzw. um die Aussage einer Sprecherin des Landgerichts Kiel. Der Artikel erschien in der Bild am Sonntag:

Screenshot by mimikama.org
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Mann missbraucht Kind (4) im Kreis Segeberg. Urteil: zwei Jahre, vier Monate.
Die Sprecherin des Landesgerichts Kiel: „Strafmildernd hat sich die Alkoholisierung und die hohe Haftempfindlichkeit des Täters ausgewirkt: Er ist jung, kann kein Deutsch (…) und das Opfer hat die Tat gut weggesteckt“
Schämt euch für dieses Urteil!

Der Faktencheck

An allererster Stelle: Es handelt sich um keinen Fake!

Der Zeitungsbericht vom September 2016 wird im Moment (September 2018) immer wieder auf Facebook geteilt.

Neben der Bild am Sonntag (Screenshot Zeitungsbericht) berichtete u.a. auch die Welt darüber und die Lübecker Nachrichten:

Wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines vierjährigen Jungen in einer Flüchtlingsunterkunft bei Neumünster muss ein 22-Jähriger zwei Jahre und vier Monate in Haft.

Laut Rechtsanwalt Dr. Böttner kann bei sexuellem Missbrauch von Kindern folgende Strafe drohen:

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Der sexuelle Missbrauch von Kindern wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. In besonders schweren Fällen droht sogar Freiheitsstrafe zwischen einem und fünfzehn Jahren. Bereits der Versuch ist strafbar.

Ergebnis:

Diese Tat wurde tatsächlich begangen und der Täter wurde zu zwei Jahren und vier Monaten Haftstrafe verurteilt.

Erneut auf Facebook: "Schämt euch für dieses Urteil"


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