Vor wenigen Stunden haben wir erneute eine Anfrage zu einem Beitrag erhalten, der von N24.de veröffentlicht wurde. Der Titel: “Neue AGB: WhatsApp erschleicht sich Text- und Bildrechte”

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-Anfrage eines Nutzers auf unserer Facebook-Seite vom 26.1.2016-

Folgt man dem Verweis, dann landest man auf der N24.de Webseite! (Screenshot)

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Die Überschrift: WhatsApp erschleicht sich Text- und Bildrechte

Was man vielleicht nicht sofort erkennt ist, dass es sich hierbei um einen Bericht / Video aus dem Jahre 2014 handelt!

Stimmt das?

Darf WhatsApp wirklich alle meine veröffentlichten Bilder für Werbung nutzen?

Auf WhatsApp unud Facebook geistert immer wieder diese Meldung umher:

Bei WhatsApp werden ab sofort sämtliche Rechte an versendeten Bildern an WhatsApp abgetreten, so dass Whatsapp eure Bilder weiterverkaufen kann. Im schlimmsten Fall findet ihr dann ein Foto eures Kindes auf irgendeinem Werbeplakat und könnt nichts dagegen machen (siehe aktualisierte AGB’s). Auch das Weiterversenden von Fotos/Bildern von anderen Leuten könnte Gefahr bergen, nämlich dann, wenn der Urheber des Bildes auf seine Rechte pocht und euch eine teure Abmahnung schickt

Stimmt o.a. Aussage?

NEIN! Denn die Nutzungsrechte, die WhatsApp für sich beansprucht, beziehen sich ausschließlich auf das öffentliche Profilbild und den Status den jeder User selber setzen kann.

Aber auch diese Lizenzen erlöschen, sobald der Nutzer das Profilbild und/oder den Status löscht. Zwischen Personen gesendete Nachrichten (Text, Video, Bild, Sprachnachricht) sind hiervon ausdrücklich ausgenommen.

Whatsapp selber schreibt unter Punkt 5 der AGB folgendes dazu:

For clarity, direct messages, location data and photos or files that you send directly to other WhatsApp users will only be viewable by those WhatsApp user(s) or group(s) you directly send such information;
but Status Submissions may be globally viewed by WhatsApp users that have your mobile phone number on their smartphone, unless the user is blocked by you.

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Verweis: https://www.whatsapp.com/legal/


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