Die Polizei Aalen möchte anlässlich des bevorstehenden Silvester-Festes nochmals auf die Sicherheitshinweise beim Kauf und Abbrennen von Feuerwerkskörpern hinweisen.
Die wichtigsten Regeln im Überblick:
- Feuerwerkskörper dürfen nur am 31.12.2016 und am 01.01.2017 abgefeuert werden.
- Das Zünden von Feuerwerk ist in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Seniorenheimen VERBOTEN.
- In den Innenstädten von Schwäbisch Hall, Schwäbisch Gmünd (mit Ausnahmen), Schorndorf, Waiblingen und Murrhardt ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern aus brandschutzrechtlichen Gründen VERBOTEN.
- Nur Erwachsene (ab 18 Jahre) dürfen zum Jahreswechsel Silvesterfeuerwerk Kategorie F2 nutzen. Feuerwerk der Kategorie F3 und F4 darf nur mit besonderer behördlicher Erlaubnis verkauft, besessen und abgebrannt werden. Feuerwerk der Kategorie F1 darf von Personen ab 12 Jahren und das ganze Jahr über abgebrannt werden.
- Silvesterfeuerwerk darf nur an den letzten drei Tagen des Jahres in regulären Geschäften und nur an Erwachsene verkauft werden.
- Es darf nur zugelassenes Feuerwerk abgebrannt werden. Merkmale sind das CE-Zeichen und einen vierstellte Zahl. Zum Beispiel CE0589 / 0589 – F2 – 1234.
- Silvesterknaller selbst zu basteln ist lebensgefährlich und strafbar!
- Gebrauchsanleitung durchlesen!
- Funktioniert das Feuerwerk nicht, mind. 15 Minuten warten und sich in dieser Zeit nicht nähern. Danach kann das Feuerwerk z.B. in einen mit Wasser gefüllten Eimer gelegt und anschließend im Hausmüll entsorgt werden.
Weitere Richtlinien findet man unter diesem Link –> Informationsblatt Silvesterfeuerwerk
Die Polizei bittet alle darum, sich an die Regeln zu halten, so dass all unbeschwert feiern können und niemand zu Schaden kommt.
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