EU-Datenschützer rufen zum Verbot von Gesichtserkennung auf!

Autor: Annika Hommer

Gesichtserkennung: Essenz der Grundrechte stehen infrage. (Artikelbild: Chepko Danil Vitalevich / Shutterstock.com)
Gesichtserkennung: Essenz der Grundrechte stehen infrage. (Artikelbild: Chepko Danil Vitalevich / Shutterstock.com)

Wegen extrem hoher Risiken warnen der EU-Datenschutzbeauftragte und der Europäische Datenschutzausschuss vor dem Einsatz künstlicher Intelligenz (KI) zur automatisierten Identifikation im öffentlichen Raum.

Verbot für biometrische Identifikationstechnologien gefordert: Sowohl der EU-Datenschutzbeauftragte Wojciech Wiewiórowski als auch der Europäische Datenschutzausschuss (European Data Protection Board, EDPB) fordern ein allgemeines Verbot der Verwendung biometrischer Identifikationstechnologien aus der Ferne. Dazu gehören die Gesichtserkennung durch Überwachungskameras, Bewegungsmusteranalysen, das Mitlesen von Fingerabdrücken, DNA, Stimmen, Tastaturtippgeschwindigkeit und weitere biometrische oder verhaltensspezifische Signale. Die Europäische Union bereitet hierzu aktuell eine Vorlage zur Regulierung solcher KI vor, die ein Verbot biometrischer Identifizierung in Echtzeit verbietet, diese aber im Nachgang für die Verwendung durch Behörden zuließe. Generell begrüßen Datenschutzbeauftragte eine Regulierung, würden diese aber gerne verschärft wissen.

Ein Ende der Anonymität im öffentlichen Raum?

Diese Art von Identifikationstechnologien sei den Datenschützern zufolge gefährlich. Zudem bezeichneten Sie KI, die beispielsweise Emotionen von Menschen analysieren können als „höchst unerwünscht“. Sowohl diese als auch Systeme, die KI nutzen, um Menschen in Kategorien nach Geschlecht, Ethnizität, politischer oder sexueller Orientierung einteilten, sollen nach Ansicht der Datenschützer nicht erlaubt werden.  Die Leiterin der österreichischen Datenschutzbehörde und EDPB-Vorsitzende, Andrea Jelinek, und Wojciech Wiewiórowski teilten in einer gemeinsamen Stellungnahme mit, dass der Einsatz dieser Technologien das „Ende der Anonymität“ im öffentlichen Raum bedeuten würde.

Gesichtserkennung: Essenz der Grundrechte stehen infrage

Sie fordern zur Aufrechterhaltung „unserer Freiheiten“ ein generelles und vorsorgliches Verbot von Gesichtserkennung im öffentlichen Raum. Insbesondere eine Gesichtserkennung in Echtzeit bedeute den Datenschützern zufolge einen so massiven Eingriff in die Grundrechte, dass dadurch die „Essenz dieser Rechte und Freiheiten infrage“ gestellt würden. Hierzu soll eine „auf den Menschen zentrierte Grundlage für KI“ geschaffen und die Regulierung weiter an die Datenschutzgrundverordnung angeglichen werden. Für den geplanten KI-Ausschuss der EU-Kommission fordern die Datenschützer ein unabhängigeres Agieren von der Politik. Auch der stellvertretende Klubobmann der NEOS, Niki Scherak, gibt den Bedenken der Datenschützer recht und fordert ebenfalls den „Betrieb von Gesichtserkennungssoftware sofort zu stoppen“.


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Quelle:
„Ende der Anonymität“: EU-Datenschützer rufen zum Verbot von Gesichtserkennung auf – Netzpolitik – derStandard.at › Web
Artikelbild: Chepko Danil Vitalevich / Shutterstock.com
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