Die Europäische Kommission hat neue Vorwürfe gegen den US-amerikanischen Digitalkonzern Meta erhoben, der die Plattformen Facebook und Instagram betreibt. Nach Ansicht der Kommission verstößt Meta mit seinem aktuellen Bezahlmodell gegen europäisches Wettbewerbsrecht, da es die Nutzer zur Preisgabe persönlicher Daten zwingt und dem Unternehmen dadurch einen erheblichen Wettbewerbsvorteil verschafft.
Die Vorwürfe gegen Meta im Einzelnen
Meta hat im November ein kostenpflichtiges Abomodell für Facebook und Instagram eingeführt, das es Nutzern ermöglicht, gegen eine monatliche Gebühr von mindestens 9,99 Euro werbefrei zu surfen. Wer die Gebühr nicht zahlen will, muss personalisierte Werbung akzeptieren, um die Dienste weiterhin kostenlos nutzen zu können. Die EU-Datenschutzbehörde hatte dieses Modell bereits im April für unzulässig erklärt, die Kommission hat sich dieser Einschätzung nun angeschlossen.
Wettbewerbsrechtliche Auswirkungen
Die Kommission betont, dass das Modell die Nutzer dazu zwingt, der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zuzustimmen, wodurch ihnen eine weniger personalisierte, aber gleichwertige Version der sozialen Netzwerke vorenthalten wird. Diese Praxis beeinträchtigt die Wahlfreiheit der Nutzer und verschafft dem Konzern durch die Sammlung großer Datenmengen potenzielle Vorteile gegenüber Wettbewerbern, die keinen Zugang zu solchen Datenmengen haben. Die EU-Kommission sieht in dieser Praxis daher nicht nur einen Verstoß gegen den Verbraucherschutz, sondern auch gegen das EU-Wettbewerbsrecht.
Maßnahmen und mögliche Folgen
Die Stellungnahme vom Montag markiert einen weiteren Schritt im Verfahren gegen Meta im Rahmen des Digital Markets Act (DMA), der darauf abzielt, die Marktmacht großer Digitalkonzerne zu begrenzen. Die EU-Kommission hat bis Ende März nächsten Jahres Zeit, ihre Untersuchung abzuschließen. Sollte man den Social Media Riesen für schuldig befunden werden, könnten Strafen in Höhe von bis zu 10 % des weltweiten Jahresumsatzes verhängt werden. Das könnte für Meta eine maximale Strafe von rund 12,5 Milliarden Euro bedeuten.
Fragen und Antworten
Warum hält die EU-Kommission das Abo-Modell von Meta für problematisch?
Das Abonnement-Modell zwingt die Nutzer, entweder personalisierte Werbung zu akzeptieren oder eine monatliche Gebühr zu zahlen. Dies schränkt die Wahlfreiheit der Nutzer ein und vergrößert den Wettbewerbsvorteil durch das Sammeln großer Datenmengen.
Welche Rolle spielt die Datenschutzbehörde EDPB in diesem Fall?
Die EU-Datenschutzbehörde EDPB hat das Bezahlmodell bereits im April für unzulässig erklärt. Die Kommission hat sich dieser Einschätzung nun angeschlossen und sieht ebenfalls einen Verstoß gegen den Verbraucherschutz.
Was könnte Meta passieren, wenn die EU-Kommission ihre Untersuchung abschließt?
Sollte die Kommission zu dem Schluss kommen, dass Meta gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen hat, könnten Strafen von bis zu 10 % des weltweiten Jahresumsatzes verhängt werden. Für Meta könnte dies eine Strafe von bis zu 12,5 Milliarden Euro bedeuten.
Was unternimmt die EU-Kommission gegen die großen Digitalkonzerne?
Mit dem Digital Markets Act (DMA) will die EU die Marktmacht großer Digitalkonzerne begrenzen. Das Gesetz ist Teil eines größeren Rahmens zur Förderung des Wettbewerbs und zum Schutz der Verbraucherrechte in der digitalen Wirtschaft.
Wie reagiert Meta auf die Vorwürfe?
Meta hat bisher keine offizielle Stellungnahme zu den jüngsten Vorwürfen der EU-Kommission abgegeben. Es bleibt abzuwarten, wie das Unternehmen auf die laufenden Untersuchungen und die drohenden Sanktionen reagieren wird.
Fazit
Die neuen Vorwürfe der EU-Kommission gegen Meta unterstreichen die Bedeutung des Datenschutzes und des fairen Wettbewerbs im digitalen Zeitalter. In den kommenden Monaten wird sich zeigen, wie die EU-Kommission und Meta auf diese Herausforderungen reagieren. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die großen Digitalkonzerne ihre Geschäftspraktiken im Einklang mit dem geltenden Recht und im Interesse der Verbraucher gestalten.
Quelle: t-online.de
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